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Wissen / DAC7 & Steuern

DAC7-Meldepflicht 2026: Frist, Inhalt und Ablauf der Meldung

Für das Kalenderjahr 2025 läuft die DAC7-Meldefrist bis zum 31. Januar 2026. Dieser Beitrag zeigt, was Plattformen genau melden, in welchem Format und worauf du als Creator achten solltest.

Von Collavo-RedaktionStand: 2026-06-30

Hinweis: rechtliche Prüfung ausstehend

Dieser Beitrag erklärt die Rechts- und Steuerlage nach bestem Wissen mit Quellenangaben — er ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Für verbindliche Auskünfte ziehe bitte eine Anwältin/einen Anwalt bzw. eine Steuerberatung hinzu.

Kurz & knapp

Die DAC7-Meldung für das Kalenderjahr 2025 muss bis zum 31. Januar 2026 beim Bundeszentralamt für Steuern eingehen. Plattformbetreiber übermitteln pro meldepflichtigem Anbieter Identitäts-, Steuer- und Finanzdaten elektronisch. Du erhältst eine Kopie der über dich gemeldeten Daten.

Wann ist die DAC7-Frist 2026?

Die Meldung erfolgt jährlich für das jeweils abgelaufene Kalenderjahr (Meldezeitraum). Stichtag ist der 31. Januar des Folgejahres. Für die im Jahr 2025 erzielten Einnahmen ist die Meldung also bis zum 31. Januar 2026 an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu übermitteln.

DAC7-Meldefristen nach PStTG (jeweils Stichtag 31.01.).
MeldezeitraumMeldefrist
Kalenderjahr 202431. Januar 2025
Kalenderjahr 202531. Januar 2026
Kalenderjahr 202631. Januar 2027

Was genau wird gemeldet?

Pro meldepflichtigem Anbieter übermittelt der Plattformbetreiber ein festgelegtes Datenpaket. Die Vergütung wird quartalsweise aufgeschlüsselt, dazu kommen die Anzahl der Vorgänge und die einbehaltenen Gebühren.

  • Stammdaten: Name bzw. Firma, Anschrift, Geburtsdatum, Ansässigkeitsstaat.
  • Steuerliche Kennung: Steuer-Identifikationsnummer und ggf. USt-IdNr.
  • Finanzdaten: gesamte Vergütung je Quartal, Zahl der relevanten Vorgänge.
  • Gebühren: von der Plattform einbehaltene Provisionen oder Entgelte.
  • Kontoinformationen: Kennung des Empfängerkontos.

In welchem Format wird übermittelt?

Die Übermittlung an das BZSt erfolgt elektronisch in einem strukturierten, maschinenlesbaren Datensatz nach amtlich vorgeschriebenem Schema. Plattformen nutzen dafür die DAC7-/DPI-Datenschnittstelle des BZSt (DIP-Verfahren). Maßgeblich sind die aktuellen technischen Vorgaben und das Kommunikationshandbuch des BZSt.

DIP-Schema

Der Meldedatensatz folgt dem OECD-Schema für digitale Plattformen (Digital Platform Information). Für den exakten Aufbau gelten stets die jeweils gültigen Vorgaben des BZSt.

Was muss ich als Creator tun?

Du musst die DAC7-Meldung nicht selbst abgeben — das ist Sache der Plattform. Wichtig ist jedoch: Du erhältst eine Kopie der über dich gemeldeten Daten. Gleiche diese mit deinen eigenen Aufzeichnungen und deiner Steuererklärung ab, damit es keine Differenzen gibt.

  1. Kopie der gemeldeten Daten von der Plattform prüfen.
  2. Vergütungen mit eigenen Belegen und Kontoauszügen abgleichen.
  3. Einnahmen vollständig in der Steuererklärung angeben.
  4. Bei Unsicherheiten ein Steuerbüro hinzuziehen.

Wie hilft Collavo bei der Meldung?

In Collavo entstehen Vorgänge, Vergütungen und Belege ohnehin auf einem Datensatz. Die DAC7-relevanten Daten lassen sich strukturiert erfassen und als PDF/CSV exportieren — ein sauberer Beleg-Export für dich und dein Steuerbüro.

Keine automatische Steuermeldung

Collavo erfasst und exportiert DAC7-ready Belege, reicht aber nichts automatisch bei einer Behörde ein. Dies ist keine Steuerberatung.

Häufige Fragen

Bis wann muss die DAC7-Meldung 2026 erfolgen?
Für das Kalenderjahr 2025 ist die Meldung bis zum 31. Januar 2026 an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln.
Bekomme ich mit, was über mich gemeldet wurde?
Ja. Der Plattformbetreiber muss dir eine Kopie der dich betreffenden gemeldeten Daten zur Verfügung stellen.
Übermittelt Collavo die Meldung ans BZSt?
Nein. Collavo erfasst die Daten und exportiert DAC7-ready Belege. Die Übermittlung an das BZSt obliegt dem meldepflichtigen Plattformbetreiber, deine Steuererklärung dir bzw. deinem Steuerbüro.

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