Hinweis: rechtliche Prüfung ausstehend
Dieser Beitrag erklärt die Rechts- und Steuerlage nach bestem Wissen mit Quellenangaben — er ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Für verbindliche Auskünfte ziehe bitte eine Anwältin/einen Anwalt bzw. eine Steuerberatung hinzu.
Kurz & knapp
Die DAC7-Meldung für das Kalenderjahr 2025 muss bis zum 31. Januar 2026 beim Bundeszentralamt für Steuern eingehen. Plattformbetreiber übermitteln pro meldepflichtigem Anbieter Identitäts-, Steuer- und Finanzdaten elektronisch. Du erhältst eine Kopie der über dich gemeldeten Daten.
Wann ist die DAC7-Frist 2026?
Die Meldung erfolgt jährlich für das jeweils abgelaufene Kalenderjahr (Meldezeitraum). Stichtag ist der 31. Januar des Folgejahres. Für die im Jahr 2025 erzielten Einnahmen ist die Meldung also bis zum 31. Januar 2026 an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu übermitteln.
| Meldezeitraum | Meldefrist |
|---|---|
| Kalenderjahr 2024 | 31. Januar 2025 |
| Kalenderjahr 2025 | 31. Januar 2026 |
| Kalenderjahr 2026 | 31. Januar 2027 |
Was genau wird gemeldet?
Pro meldepflichtigem Anbieter übermittelt der Plattformbetreiber ein festgelegtes Datenpaket. Die Vergütung wird quartalsweise aufgeschlüsselt, dazu kommen die Anzahl der Vorgänge und die einbehaltenen Gebühren.
- Stammdaten: Name bzw. Firma, Anschrift, Geburtsdatum, Ansässigkeitsstaat.
- Steuerliche Kennung: Steuer-Identifikationsnummer und ggf. USt-IdNr.
- Finanzdaten: gesamte Vergütung je Quartal, Zahl der relevanten Vorgänge.
- Gebühren: von der Plattform einbehaltene Provisionen oder Entgelte.
- Kontoinformationen: Kennung des Empfängerkontos.
In welchem Format wird übermittelt?
Die Übermittlung an das BZSt erfolgt elektronisch in einem strukturierten, maschinenlesbaren Datensatz nach amtlich vorgeschriebenem Schema. Plattformen nutzen dafür die DAC7-/DPI-Datenschnittstelle des BZSt (DIP-Verfahren). Maßgeblich sind die aktuellen technischen Vorgaben und das Kommunikationshandbuch des BZSt.
DIP-Schema
Der Meldedatensatz folgt dem OECD-Schema für digitale Plattformen (Digital Platform Information). Für den exakten Aufbau gelten stets die jeweils gültigen Vorgaben des BZSt.
Was muss ich als Creator tun?
Du musst die DAC7-Meldung nicht selbst abgeben — das ist Sache der Plattform. Wichtig ist jedoch: Du erhältst eine Kopie der über dich gemeldeten Daten. Gleiche diese mit deinen eigenen Aufzeichnungen und deiner Steuererklärung ab, damit es keine Differenzen gibt.
- Kopie der gemeldeten Daten von der Plattform prüfen.
- Vergütungen mit eigenen Belegen und Kontoauszügen abgleichen.
- Einnahmen vollständig in der Steuererklärung angeben.
- Bei Unsicherheiten ein Steuerbüro hinzuziehen.
Wie hilft Collavo bei der Meldung?
In Collavo entstehen Vorgänge, Vergütungen und Belege ohnehin auf einem Datensatz. Die DAC7-relevanten Daten lassen sich strukturiert erfassen und als PDF/CSV exportieren — ein sauberer Beleg-Export für dich und dein Steuerbüro.
Keine automatische Steuermeldung
Collavo erfasst und exportiert DAC7-ready Belege, reicht aber nichts automatisch bei einer Behörde ein. Dies ist keine Steuerberatung.
Häufige Fragen
- Bis wann muss die DAC7-Meldung 2026 erfolgen?
- Für das Kalenderjahr 2025 ist die Meldung bis zum 31. Januar 2026 an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln.
- Bekomme ich mit, was über mich gemeldet wurde?
- Ja. Der Plattformbetreiber muss dir eine Kopie der dich betreffenden gemeldeten Daten zur Verfügung stellen.
- Übermittelt Collavo die Meldung ans BZSt?
- Nein. Collavo erfasst die Daten und exportiert DAC7-ready Belege. Die Übermittlung an das BZSt obliegt dem meldepflichtigen Plattformbetreiber, deine Steuererklärung dir bzw. deinem Steuerbüro.
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