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Wissen · Kennzeichnung

Werbekennzeichnung für Influencer: der vollständige Leitfaden

Bezahlte Inhalte müssen als Werbung erkennbar sein — sonst drohen Abmahnung und Bußgeld. Dieser Leitfaden erklärt Pflicht, Begriffe, Platzierung, Haftung und Folgen für Creator und Marken im DACH-Raum.

Von Collavo-RedaktionStand: 2026-06-30

Hinweis: rechtliche Prüfung ausstehend

Dieser Beitrag erklärt die Rechts- und Steuerlage nach bestem Wissen mit Quellenangaben — er ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Für verbindliche Auskünfte ziehe bitte eine Anwältin/einen Anwalt bzw. eine Steuerberatung hinzu.

Kurz & knapp

Werbekennzeichnung bedeutet, bezahlte oder durch eine Gegenleistung beeinflusste Inhalte klar als Werbung zu markieren. In Deutschland verlangen das UWG (§5a Abs. 4) und der Medienstaatsvertrag eindeutige deutsche Begriffe wie "Werbung" oder "Anzeige" — gut sichtbar und am Anfang des Beitrags. Verstöße können Abmahnungen und Bußgelder bis 500.000 € auslösen.

Was ist Werbekennzeichnung überhaupt?

Werbekennzeichnung ist die Pflicht, kommerzielle Kommunikation als solche kenntlich zu machen. Der Grundsatz dahinter ist das Trennungs- und Erkennbarkeitsgebot: Wer Inhalte sieht, soll sofort erkennen können, ob es sich um eine redaktionelle, private Meinung oder um Werbung handelt. Verdeckte Werbung — sogenannte Schleichwerbung — ist verboten, weil sie das Publikum über den kommerziellen Charakter täuscht.

Für Influencer heißt das konkret: Sobald ein Post, ein Reel, ein Story-Frame oder ein Video durch eine Gegenleistung beeinflusst ist, muss diese kommerzielle Absicht offengelegt werden. Gegenleistung ist dabei weit zu verstehen — Geld, Gratisprodukte, Reisen, Rabatte oder Provisionen zählen ebenso.

Wann musst du Inhalte als Werbung kennzeichnen?

Die entscheidende Frage ist nicht "ist es ein Markenpost?", sondern "gibt es eine Gegenleistung oder einen kommerziellen Zweck?". Seit der UWG-Reform 2022 ist klargestellt: Wer für die Erwähnung kein Entgelt und keine ähnliche Gegenleistung erhält, handelt grundsätzlich nicht im Sinne kommerzieller Kommunikation — eine bloße private Begeisterung muss dann nicht gekennzeichnet werden. Die Beweislast und die Auslegung sind in der Praxis aber heikel.

Orientierung nach Gegenleistung — keine abschließende Rechtsprüfung.
SituationKennzeichnen?
Bezahlte Kooperation (Geld)Ja, immer
Gratisprodukt / PR-Sample erhaltenJa
Affiliate-Link / ProvisionJa
Rabattcode mit VergütungJa
Eigenes Produkt / eigene MarkeJa (Eigenwerbung)
Selbst gekauftes Produkt, keine Gegenleistung, echte PrivatmeinungIn der Regel nein

Im Zweifel kennzeichnen

Bei unklarer Lage ist die Kennzeichnung das geringere Risiko. Eine zu viel gesetzte Kennzeichnung ist nicht abmahnbar, eine fehlende dagegen schon.

Wie kennzeichnest du richtig?

Die Medienanstalten und die Rechtsprechung verlangen, dass die Kennzeichnung klar, deutlich und auf den ersten Blick erkennbar ist. Drei Kriterien sind ausschlaggebend: der richtige Begriff, die richtige Platzierung und die deutsche Sprache.

  • Begriff: "Werbung" oder "Anzeige" gelten als sicher. Plattform-Tools wie "Bezahlte Partnerschaft" können ergänzend genutzt werden, ersetzen die deutliche Eigenkennzeichnung aber nicht in jeder Konstellation.
  • Platzierung: am Anfang des Beitrags, nicht versteckt am Ende, nicht hinter "mehr anzeigen", nicht im Hashtag-Wald.
  • Sichtbarkeit: lesbarer Kontrast, in Videos und Stories auch akustisch oder als eingeblendeter Text über die gesamte relevante Dauer.
  • Sprache: auf Deutsch, wenn sich der Inhalt an ein deutsches Publikum richtet.

Welche Gesetze und Behörden gelten in Deutschland?

Mehrere Regelwerke greifen parallel. Das UWG schützt vor unlauterem Wettbewerb, der Medienstaatsvertrag (MStV) regelt die Trennung von Werbung und Inhalt für Telemedien, und das Telemediengesetz ergänzt die Anbieterpflichten. Praktische Orientierung geben die Landesmedienanstalten — insbesondere der gemeinsame Leitfaden der Medienanstalten zur Werbekennzeichnung bei Social Media (federführend u. a. die Medienanstalt NRW).

RegelwerkWas es regelt
UWG §5a Abs. 4Kommerzieller Zweck muss kenntlich gemacht werden; getarnte Werbung ist unlauter
Medienstaatsvertrag (MStV)Werbung muss klar erkennbar und vom übrigen Inhalt getrennt sein
Medienanstalten-LeitfadenPraxis-FAQ: Begriffe, Platzierung, Beispiele für Social Media

Was passiert bei Verstößen?

Fehlende oder unzureichende Kennzeichnung kann zwei Wege nehmen: eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung (häufig durch Verbände oder Mitbewerber, mit Unterlassungserklärung und Kostenrisiko) oder ein medienrechtliches Bußgeldverfahren der Landesmedienanstalt. Bußgelder können bis zu 500.000 € betragen. Details dazu im Spoke zu Folgen und Bußgeldern.

Wer haftet — Marke oder Influencer?

Beide. Der Creator haftet als unmittelbar Handelnder, die Marke kann als Auftraggeber mithaften. Klare vertragliche Vorgaben und dokumentierte Kooperationen reduzieren das Risiko für beide Seiten. Mehr dazu im Spoke zur Haftung.

Reichen "ad" und "sponsored"?

Für ein deutsches Publikum gelten englische Kürzel wie "ad", "#ad" oder "sponsored" in der Regel als nicht ausreichend, weil sie nicht jeder Nutzer als Werbehinweis versteht. Sicherer sind die deutschen Begriffe "Werbung" oder "Anzeige". Details im Spoke dazu.

Wie hilft eine Kooperationsplattform?

Die Kennzeichnung selbst bleibt Aufgabe des Creators. Eine Plattform wie Collavo dokumentiert aber die kommerzielle Beziehung sauber: Brief, versiegelter Vertrag und Verhandlungs-Ledger halten Gegenleistung und Abreden nachvollziehbar fest — eine belastbare Grundlage, falls Kennzeichnungspflicht oder Haftung später hinterfragt werden. Eine Garantie für Rechtskonformität ist das ausdrücklich nicht.

Stand und Vorbehalt

Stand: Juni 2026. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die aktuellen Gesetze und die Rechtsprechung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Muss ich auch Gratisprodukte kennzeichnen?
Ja. Ein kostenlos zur Verfügung gestelltes Produkt oder PR-Sample gilt als Gegenleistung. Sobald die Erwähnung dadurch beeinflusst ist, besteht eine Kennzeichnungspflicht.
Reicht der Hashtag #werbung am Ende?
Eher nein. Die Kennzeichnung muss auf den ersten Blick erkennbar sein. Versteckt am Ende oder im Hashtag-Wald gilt sie oft als nicht ausreichend deutlich.
Genügt das Instagram-Tool "Bezahlte Partnerschaft"?
Es kann ergänzen, ersetzt die deutliche Eigenkennzeichnung mit "Werbung"/"Anzeige" aber nicht in jeder Konstellation. Im Zweifel beides verwenden.
Ist das hier Rechtsberatung?
Nein. Dieser Leitfaden gibt allgemeine Orientierung (Stand Juni 2026) und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

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