Hinweis: rechtliche Prüfung ausstehend
Dieser Beitrag erklärt die Rechts- und Steuerlage nach bestem Wissen mit Quellenangaben — er ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Für verbindliche Auskünfte ziehe bitte eine Anwältin/einen Anwalt bzw. eine Steuerberatung hinzu.
Kurz & knapp
Fehlende Werbekennzeichnung kann eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung und Kostenrisiko nach sich ziehen sowie ein Bußgeldverfahren der Landesmedienanstalt mit Bußgeldern bis zu 500.000 €. Die tatsächliche Höhe hängt von Schwere, Reichweite und Wiederholung ab — Erstverstöße fallen meist deutlich niedriger aus.
Welche Folgen gibt es konkret?
Fehlende oder unzureichende Kennzeichnung kann zwei voneinander unabhängige Verfahren auslösen. Beide können auch parallel laufen.
| Weg | Wer | Folge |
|---|---|---|
| Abmahnung (UWG) | Mitbewerber, Verbände, Wettbewerbszentrale | Unterlassungserklärung, Anwalts- und Vertragsstrafenrisiko |
| Bußgeld (MStV) | Landesmedienanstalt | Bußgeld bis 500.000 €, Untersagungsverfügung |
Wie hoch sind die Bußgelder wirklich?
Der Rahmen bis 500.000 € ist die gesetzliche Obergrenze, nicht der Regelfall. Die Medienanstalten bemessen das Bußgeld nach Schwere des Verstoßes, Reichweite des Accounts, Vorsatz oder Fahrlässigkeit sowie Wiederholung. Ein einmaliger, nachträglich korrigierter Verstoß eines kleinen Accounts wird typischerweise milder behandelt als wiederholte, vorsätzliche Schleichwerbung mit großer Reichweite.
Was passiert bei einer Abmahnung?
Eine Abmahnung verlangt regelmäßig die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Übernahme der Abmahnkosten. Wird die Erklärung abgegeben, droht bei jedem weiteren Verstoß eine Vertragsstrafe. Eine unüberlegte Unterzeichnung kann teuer werden — hier ist anwaltliche Prüfung sinnvoll.
Wie vermeidest du Strafen?
- Im Zweifel immer kennzeichnen — mit "Werbung" oder "Anzeige".
- Kennzeichnung gut sichtbar am Anfang platzieren, nicht im Hashtag-Wald.
- Kooperationen dokumentieren, damit Gegenleistung und Abreden nachvollziehbar sind.
- Bei einer Abmahnung nicht ungeprüft unterschreiben — rechtlichen Rat einholen.
Beide Verfahren können zusammentreffen
Abmahnung und Bußgeld schließen sich nicht aus. Ein Verstoß kann zivilrechtlich abgemahnt und gleichzeitig medienrechtlich geahndet werden.
Stand und Vorbehalt
Stand: Juni 2026. Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung. Quellen: UWG, Medienstaatsvertrag, Medienanstalten (u. a. Medienanstalt NRW).
Häufige Fragen
- Wie hoch ist das maximale Bußgeld?
- Bis zu 500.000 €. Das ist die gesetzliche Obergrenze; die konkrete Höhe richtet sich nach Schwere, Reichweite und Wiederholung.
- Kann ich für einen einzigen Post bestraft werden?
- Ja, grundsätzlich kann jeder Verstoß abgemahnt oder mit Bußgeld geahndet werden. Erstverstöße fallen aber meist deutlich milder aus.
- Soll ich eine Abmahnung sofort unterschreiben?
- Nein, nicht ungeprüft. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung hat Folgen bei jedem Wiederholungsfall — lass sie zuerst rechtlich prüfen.
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