Hinweis: rechtliche Prüfung ausstehend
Dieser Beitrag erklärt die Rechts- und Steuerlage nach bestem Wissen mit Quellenangaben — er ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Für verbindliche Auskünfte ziehe bitte eine Anwältin/einen Anwalt bzw. eine Steuerberatung hinzu.
Hinweis
Allgemeine Begriffserklärung, keine Rechts- oder Steuerberatung. Für konkrete Fälle ziehe rechtlichen Rat hinzu.
Kurz & knapp
Die Kennzeichnungspflicht verlangt, dass werbliche Inhalte als Werbung erkennbar sind. Wer für eine Gegenleistung Produkte oder Marken bewirbt, muss das klar und unmissverständlich kenntlich machen — typischerweise mit Begriffen wie "Werbung" oder "Anzeige". Ziel ist, Schleichwerbung und Irreführung zu verhindern.
Worum geht es?
Verbraucher sollen erkennen, wenn ein Inhalt kommerziell motiviert ist. Die Pflicht ergibt sich u. a. aus Wettbewerbs- und Medienrecht. Maßgeblich ist der Gesamteindruck: Die Kennzeichnung muss deutlich, gut sichtbar und vor dem Konsum erkennbar sein — nicht versteckt zwischen Hashtags.
Beispiele
- Bezahltes Reel: gut sichtbares "Werbung" zu Beginn/in der Caption
- Gratisprodukt mit Auflage zu posten: in der Regel kennzeichnungspflichtig
- Plattform-Tools wie "Bezahlte Partnerschaft" ergänzen, ersetzen aber nicht zwingend die deutliche Kennzeichnung
Bei Collavo
Bei Collavo gehören Kennzeichnungsvorgaben in den Brief und werden so Teil des Kooperations-Datensatzes. Das schafft Klarheit zwischen Marke und Creator — die rechtliche Verantwortung für die korrekte Kennzeichnung im Einzelfall bleibt jedoch bei den Beteiligten.
Abgrenzung
Fehlende Kennzeichnung kann als Schleichwerbung gelten — siehe eigener Eintrag.
Häufige Fragen
- Reicht das Plattform-Label "Bezahlte Partnerschaft"?
- Es kann unterstützen, ersetzt aber nicht zwingend eine deutliche, eigenständige Kennzeichnung. Das ist Einzelfall — keine Rechtsberatung; im Zweifel rechtlichen Rat einholen.
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