Hinweis: rechtliche Prüfung ausstehend
Dieser Beitrag erklärt die Rechts- und Steuerlage nach bestem Wissen mit Quellenangaben — er ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Für verbindliche Auskünfte ziehe bitte eine Anwältin/einen Anwalt bzw. eine Steuerberatung hinzu.
Kurz & knapp
Dein Influencer-Honorar rechnest du so ab: Vom vereinbarten Brutto gehen Plattformgebühr und die Umsatzsteuer auf diese Gebühr ab, der Rest ist netto. Für die Steuer brauchst du eine eigene Rechnung nach § 14 UStG — der monatliche Kontoauszug aus der App ist nur eine Übersicht, keine Rechnung.
Keine Steuerberatung
Diese Seite erklärt Begriffe und Abläufe und ersetzt keine Steuerberatung. Für deinen Einzelfall — besonders Umsatzsteuer und Kleinunternehmerregelung — ziehe deine Steuerberatung hinzu.
Was ist der Unterschied zwischen Brutto und Netto?
Brutto ist das vereinbarte Honorar. Netto ist, was nach Abzügen tatsächlich bei dir ankommt. Bei einer Plattform-Kooperation sind die Abzüge die Plattformgebühr und die Umsatzsteuer auf genau diese Gebühr.
| Position | Bedeutung |
|---|---|
| Brutto-Honorar | Was vereinbart wurde |
| − Plattformgebühr | Gebühr laut Tarif |
| − USt auf die Gebühr | Umsatzsteuer, berechnet auf die Gebühr |
| = Netto-Auszahlung | Was bei dir ankommt |
Rechenweg: Brutto − Plattformgebühr − USt auf die Gebühr = Netto. Schätzung zur Planung; maßgeblich ist die Abrechnung in der App.
Wie spielt die Umsatzsteuer rein?
Zwei Ebenen: Erstens die Umsatzsteuer auf die Plattformgebühr (im Netto-Rechenweg oben berücksichtigt). Zweitens deine eigene Umsatzsteuer auf dein Honorar gegenüber der Marke — die hängt davon ab, ob du regelbesteuert bist oder die Kleinunternehmerregelung nutzt. Diese zweite Ebene gehört auf deine Rechnung, nicht in den App-Auszug.
Was gilt für Kleinunternehmer?
- Als Kleinunternehmer (§ 19 UStG) weist du auf deiner Rechnung keine Umsatzsteuer aus.
- Du nimmst stattdessen den entsprechenden Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung auf.
- Die Umsatzsteuer auf die Plattformgebühr betrifft die Gebühr selbst und ist unabhängig von deinem Kleinunternehmer-Status.
- Ob die Regelung für dich passt und welche Grenzen gelten, klärst du mit deiner Steuerberatung.
Ist der Kontoauszug aus der App eine Rechnung?
Kontoauszug ≠ § 14-Rechnung
Nein. Der monatliche Kontoauszug (PDF) ist eine Übersicht deiner Auszahlungen — keine Rechnung im Sinne von § 14 UStG. Eine ordentliche Rechnung mit allen Pflichtangaben stellst du weiterhin selbst aus.
Den Auszug nutzt du zur Abstimmung und als Beleg deiner Zahlungen; die steuerlich maßgebliche Rechnung kommt von dir.
Was muss auf deine Rechnung?
- Vollständiger Name und Anschrift von dir und dem Rechnungsempfänger
- Steuernummer oder USt-IdNr.
- Rechnungsdatum und fortlaufende Rechnungsnummer
- Leistungsbeschreibung (z. B. 'Erstellung und Veröffentlichung von 2 Reels inkl. Nutzungsrechte')
- Entgelt und ausgewiesene Umsatzsteuer — oder der Kleinunternehmer-Hinweis
Was hat das mit DAC7 zu tun?
DAC7 ist eine EU-Meldepflicht für Plattformeinkünfte. Collavo erfasst die nötigen Daten und stellt dir DAC7-ready Belege als PDF/CSV bereit. Eine automatische Meldung ans Finanzamt erfolgt nicht — die Abgabe übernimmst du bzw. deine Steuerberatung.
Häufige Fragen
- Ist der App-Kontoauszug eine Rechnung?
- Nein. Er ist eine Auszahlungsübersicht, keine Rechnung nach § 14 UStG. Eine ordentliche Rechnung stellst du selbst aus.
- Muss ich als Kleinunternehmer Umsatzsteuer ausweisen?
- Auf deiner Rechnung weist du als Kleinunternehmer (§ 19 UStG) keine Umsatzsteuer aus, sondern nimmst den entsprechenden Hinweis auf. Die USt auf die Plattformgebühr ist davon unabhängig.
- Meldet Collavo meine Einnahmen ans Finanzamt?
- Nein. Collavo erfasst die Daten und exportiert DAC7-ready Belege (PDF/CSV); die Abgabe machst du bzw. deine Steuerberatung.
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