LEGAL · MELDE- UND ABHILFEVERFAHREN · STAND 17.04.2026
ENTWURF — nicht anwaltlich geprüft, nur zu internen Zwecken. Vor Live-Gang durch Fachanwält:in prüfen lassen.
Diese Seite beschreibt – frei zugänglich, ohne Anmeldung und ohne Konto erreichbar –, wie jede Person und jede Einrichtung uns rechtswidrige oder gegen unsere Nutzungsbedingungen verstoßende Inhalte auf der Creator-Operations-Plattform Collavo (collavo.ai sowie die zugehörigen Web- und Mobile-Apps) melden kann, wie wir solche Meldungen bearbeiten, welche Maßnahmen wir ergreifen können und welche Rechtsbehelfe Betroffenen offenstehen.
Betreiberin der Plattform ist [PLATZHALTER: Firmierung der Betreibergesellschaft, Rechtsform], [PLATZHALTER: ladungsfähige Anschrift] (nachfolgend „Collavo", „wir", „uns").
Dieses Verfahren setzt die Vorgaben der Verordnung (EU) 2022/2065 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste (Digital Services Act – DSA) um, insbesondere
sowie die ergänzenden Vorgaben des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) zur nationalen Durchführung des DSA in Deutschland.
Hinweis zur rechtlichen Einordnung: Collavo betreibt einen Hosting-Dienst und eine Online-Plattform i.S.d. Art. 3 lit. g und i DSA, weil Nutzer:innen (Creator und Brand-Organisationen) Inhalte hochladen, speichern und öffentlich bzw. gegenüber anderen Nutzer:innen verbreiten können (z. B. Creator-Profile, Portfolios, Kampagnen-Briefings, Assets, Nachrichten, Bewertungen, beworbene/„geboostete" Platzierungen). Ob Collavo als Kleinst- oder Kleinunternehmen i.S.d. Art. 19 DSA von einzelnen Plattformpflichten (insbesondere Art. 20–22 DSA) ausgenommen ist, ist gesondert zu prüfen — siehe § 11.3 und die Offenen Punkte. Die Pflichten aus Art. 16 und Art. 17 DSA gelten für alle Hosting-Diensteanbieter und damit unabhängig von der Unternehmensgröße.
1.1.1 Dieses Verfahren stellt einen niederschwelligen, leicht zugänglichen und benutzerfreundlichen Mechanismus bereit, über den jede Person Collavo auf Inhalte hinweisen kann, die sie für rechtswidrig hält oder die gegen die Nutzungsbedingungen / Community-Richtlinien von Collavo verstoßen.
1.1.2 Es regelt zugleich, wie wir eingehende Meldungen sorgfältig, frei von Willkür, objektiv und zeitnah prüfen und bearbeiten, welche Maßnahmen wir ergreifen können und wie wir diese Maßnahmen gegenüber den Betroffenen begründen.
1.2.1 Dieses Verfahren gilt für sämtliche von Nutzer:innen bereitgestellten Inhalte auf der Plattform, insbesondere:
1.2.2 Abgrenzung: Inhalte, die auf externen Plattformen (Instagram, TikTok, YouTube) veröffentlicht sind, unterliegen dem jeweiligen Melde- und Beschwerdeverfahren der dortigen Anbieter. Dieses Verfahren betrifft Inhalte, die auf bzw. über Collavo gespeichert, verbreitet oder zugänglich gemacht werden. Soweit Collavo lediglich als Werkzeug zur Veröffentlichung auf einem Drittkanal gedient hat, weisen wir hierauf in unserer Antwort hin.
1.2.3 Individualkommunikation (1:1-Nachrichten/Chats): Nachrichten zwischen einzelnen Nutzer:innen unterliegen dem Fernmeldegeheimnis (§ 3 TDDDG) und dem Schutz des § 206 StGB. Eine privater Nachrichten findet statt. Wir bearbeiten gemeldete 1:1-Nachrichten auf eine oder bei einem (§ 8) und beschränken uns dabei auf das zur Prüfung Erforderliche. Art. 16 DSA verpflichtet zur Bearbeitung von Meldungen, suspendiert die fernmelderechtlichen Vertraulichkeitsgrenzen aber nicht.
2.1.1 An jedem meldefähigen Inhalt (Profil, Asset, Kampagne, Nachricht, Bewertung, beworbene Platzierung) ist eine deutlich erkennbare, leicht auffindbare Funktion „Melden" / „Report" bereitzustellen. Diese öffnet ein strukturiertes Meldeformular, das die Pflichtangaben nach § 3 elektronisch, in deutscher und englischer Sprache, abfragt.
Technische Anforderung an die Produktentwicklung (nicht Bestandteil des Rechtstextes für Endnutzer): Der In-App-Melde-Button und das geführte Meldeformular sind im Web- (Next.js) und im Mobile-Client (Expo) zu implementieren. Die Meldung muss elektronisch und benutzerfreundlich abgegeben werden können (Art. 16 Abs. 1 DSA). Das Formular hat die Mindestfelder nach Art. 16 Abs. 2 DSA technisch zu erzwingen und eine elektronische Empfangsbestätigung (§ 4) auszulösen.
2.2.1 Unabhängig vom Login steht ein öffentlich erreichbares Web-Meldeformular unter [PLATZHALTER: URL, z. B. collavo.ai/legal/melden] zur Verfügung.
2.2.2 Alternativ können Sie eine Meldung per E-Mail an [PLATZHALTER: Melde-/Kontakt-E-Mail, z. B. report@collavo.ai] oder postalisch an [PLATZHALTER: ladungsfähige Anschrift der Betreibergesellschaft] richten. Wir empfehlen das strukturierte Formular, weil es die nach § 3 erforderlichen Angaben vollständig abfragt und so eine schnellere Bearbeitung ermöglicht.
Meldungen können in deutscher oder englischer Sprache abgegeben werden. Eingaben in anderen Sprachen bearbeiten wir nach Möglichkeit; ggf. bitten wir um eine Übersetzung.
Das Meldeverfahren ist so auszugestalten, dass es leicht zugänglich und benutzerfreundlich ist und auch für Menschen mit Behinderungen nutzbar bleibt (Art. 16 Abs. 1 DSA). Soweit das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – anwendbar seit 28.06.2025 – auf diesen Dienst Anwendung findet, erfüllen wir dessen verbindliche Anforderungen an die Barrierefreiheit (Orientierung u. a. an EN 301 549). [PLATZHALTER: Anwendbarkeit des BFSG und Eingreifen der Kleinstunternehmen-Ausnahme nach § 3 Abs. 3 BFSG anwaltlich verbindlich zu klären — siehe Offene Punkte.]
Damit wir eine Meldung sorgfältig prüfen können, soll sie alle der folgenden Angaben enthalten. Das Meldeformular fragt diese Angaben strukturiert ab:
Eine hinreichend begründete Erläuterung, warum die meldende Person oder Einrichtung den betreffenden Inhalt für rechtswidrig hält bzw. warum er gegen die Nutzungsbedingungen verstößt. Wo möglich, geben Sie die einschlägige Rechtsvorschrift oder die verletzte Richtlinie an.
Eine klare Angabe des genauen elektronischen Speicherorts des Inhalts, insbesondere die exakte(n) URL(s) und – soweit erforderlich – zusätzliche Informationen zur Identifizierung des Inhalts (z. B. Profil-/Kampagnen-/Asset-/Nachrichten-ID, Screenshot, Zeitstempel).
Name und E-Mail-Adresse der meldenden Person oder Einrichtung. Ausnahme: Bei Inhalten, die mit einer der in Art. 3 bis 7 der Richtlinie 2011/93/EU (sexueller Missbrauch von Kindern) genannten Straftaten zusammenhängen, sind Name und E-Mail nicht erforderlich – solche Meldungen können anonym abgegeben werden.
Eine Erklärung der meldenden Person, dass sie in gutem Glauben zu der Überzeugung gelangt ist, dass die in der Meldung enthaltenen Angaben und Behauptungen richtig und vollständig sind.
3.5.1 Enthält eine Meldung zu rechtswidrigen Inhalten die Angaben nach 3.1 bis 3.4, gilt sie als Grundlage für eine tatsächliche Kenntnis bzw. ein Bewusstsein im Sinne des Art. 16 Abs. 3 DSA, sofern sie einem sorgfältigen Anbieter die Feststellung der Rechtswidrigkeit ohne eingehende rechtliche Prüfung ermöglicht. Diese Kenntnis/dieses Bewusstsein wirkt sich auf das Haftungsprivileg für Hosting nach Art. 6 DSA aus (Verlust der Haftungsfreistellung bei Untätigkeit).
3.5.2 Unvollständige Meldungen weisen wir nicht pauschal zurück; wir können um Ergänzung bitten, prüfen den Inhalt aber auch bei erkennbar schwerwiegenden Verstößen aus eigener Initiative.
Hat die meldende Person eine E-Mail-Adresse angegeben, senden wir ihr unverzüglich eine elektronische Empfangsbestätigung der Meldung. Diese enthält ein Aktenzeichen / eine Vorgangsnummer, einen Zeitstempel des Eingangs sowie einen Hinweis auf das weitere Verfahren und die verfügbaren Rechtsbehelfe.
Wir unterrichten die meldende Person unverzüglich über unsere Entscheidung in Bezug auf den gemeldeten Inhalt und informieren sie über die Rechtsbehelfsmöglichkeiten gegen diese Entscheidung (insbesondere internes Beschwerdesystem nach § 9 sowie außergerichtliche Streitbeilegung nach § 10).
4.3.1 Bei der Bearbeitung von Meldungen und beim Treffen von Entscheidungen handeln wir sorgfältig, frei von Willkür, objektiv und zeitnah.
4.3.2 Soweit wir automatisierte Mittel zur Bearbeitung oder Entscheidungsfindung einsetzen, weisen wir hierauf in der Empfangsbestätigung bzw. in der Information nach 4.2 hin. Schreibende, inhaltsverändernde Maßnahmen mit erheblicher Wirkung (insbesondere endgültige Entfernung, Sperrung oder Kontomaßnahmen) unterliegen einer menschlichen Prüfung und Freigabe; eine ausschließlich automatisierte Einzelfallentscheidung mit rechtlicher/erheblicher Wirkung i.S.d. Art. 22 DSGVO findet insoweit nicht statt. (Konsistenz zur KI-/Assistenten-Architektur: requiresConfirmation = menschliche Freigabe — aus Architektur abgeleitet, vom Betreiber zu verifizieren.)
Wir bearbeiten eine eingegangene Meldung in folgenden Schritten:
5.2.1 Wir reagieren ohne unangemessene Verzögerung auf Meldungen. Konkrete Zielfristen (z. B. Eingangsbestätigung sofort/automatisiert; Erstprüfung innerhalb von [PLATZHALTER: z. B. 24–72 Stunden]; Entscheidung innerhalb von [PLATZHALTER: z. B. 7 Tagen], in einfach gelagerten Fällen schneller) legt der Betreiber intern fest und veröffentlicht sie hier.
5.2.2 Bei offenkundig rechtswidrigen Inhalten mit erheblichem Schadenspotenzial (z. B. Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs, terroristische Inhalte, unmittelbare Gefahr für Leib und Leben) handeln wir vorrangig und unverzüglich und leiten die erforderlichen Maßnahmen einschließlich Behördenmeldung ein (§ 8).
Meldungen von vertrauenswürdigen Hinweisgebern (Trusted Flaggern) nach § 11 werden vorrangig und ohne unangemessene Verzögerung bearbeitet und entschieden (Art. 22 Abs. 1 DSA).
Stellen wir einen Verstoß fest, können wir – verhältnismäßig und gestuft – insbesondere folgende Beschränkungen anordnen (Art. 17 Abs. 1 DSA):
Wir wählen stets das mildeste geeignete Mittel. Eine Kontosperrung oder -beendigung kommt nur in Betracht, wenn mildere Maßnahmen nicht ausreichen oder bei häufigem Bereitstellen offensichtlich rechtswidriger Inhalte (§ 13, Art. 23 DSA).
Maßnahmen werden grundsätzlich inhalts- bzw. organisationsbezogen (tenant-/organizationId-gescoped) angewandt. Bei Verstößen innerhalb einer Brand-Organisation prüfen wir, ob die Maßnahme auf den konkreten Inhalt, die handelnde Person oder die gesamte Organisation zu beziehen ist.
Bei Inhalten ohne erforderliche Werbekennzeichnung kann eine Maßnahme darin bestehen, die Veröffentlichung zu unterbinden, bis die Kennzeichnung ergänzt ist. Die serverseitige Durchsetzung der Werbekennzeichnung (assertWerbekennzeichnungPresent; Override nur mit dokumentierter Kenntnisnahme acknowledgedUWG5a) bleibt hiervon unberührt. (aus Architektur abgeleitet — vom Betreiber zu verifizieren.)
7.1.1 Beschränken wir aufgrund eines rechtswidrigen Inhalts oder eines Verstoßes gegen die Nutzungsbedingungen die Sichtbarkeit, sperren oder entfernen wir einen Inhalt, setzen wir Zahlungen aus oder beenden sie, setzen wir den Dienst aus, beschränken oder beenden ihn oder setzen wir das Konto aus, beschränken oder beenden es, so stellen wir der betroffenen Inhaltegeber:in eine klare und spezifische Begründung zur Verfügung (Art. 17 Abs. 1 DSA).
7.1.2 Die Begründung erfolgt spätestens zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beschränkung erfolgt (Art. 17 Abs. 1 DSA), sofern keine Ausnahme nach 7.4 greift. Nur in eng begrenzten, dokumentierten Fällen technischer Unmöglichkeit holen wir sie unverzüglich nach.
Die Begründung enthält mindestens:
8.1 Erlangen wir Kenntnis von Informationen, die den Verdacht begründen, dass eine Straftat begangen wurde, begangen wird oder begangen werden könnte, die eine Gefahr für das Leben oder die Sicherheit einer oder mehrerer Personen darstellt, unterrichten wir unverzüglich die zuständigen Strafverfolgungs- oder Justizbehörden und stellen alle verfügbaren einschlägigen Informationen zur Verfügung (Art. 18 Abs. 1 DSA).
8.2 Zuständige Kontaktstelle / Verfahren zur Behördenmeldung: [PLATZHALTER: interne Verantwortliche Stelle / Prozessbeschreibung]. Die zuständige nationale Behörde bestimmt sich nach dem mutmaßlichen Tatort bzw. dem Sitz der betroffenen Person; hilfsweise unterrichten wir die Behörden des [PLATZHALTER: Sitzmitgliedstaat/Niederlassung].
8.3 Diese Meldepflicht besteht unabhängig von einer vorherigen Nutzermeldung und unabhängig von der Größeneinstufung des Anbieters.
9.1 Sowohl die von einer Maßnahme betroffene Inhaltegeber:in als auch die meldende Person können gegen unsere Entscheidung Beschwerde über unser internes Beschwerdemanagementsystem einlegen. Die Beschwerde ist kostenlos und für mindestens sechs Monate ab Mitteilung der Entscheidung möglich.
9.2 Über das interne Beschwerdesystem können angefochten werden:
9.3 Beschwerden werden rechtzeitig, diskriminierungsfrei, sorgfältig und nicht willkürlich sowie unter Aufsicht qualifizierten Personals (nicht ausschließlich automatisiert) bearbeitet. Geben wir der Beschwerde statt, machen wir die Maßnahme unverzüglich rückgängig.
9.4 Die ausführliche Ausgestaltung des internen Beschwerdesystems regelt das gesonderte Dokument [PLATZHALTER: Verweis/URL „Beschwerdeverfahren nach Art. 20 DSA"].
Soweit Collavo nach Art. 19 DSA als Kleinst-/Kleinunternehmen von Art. 20 DSA ausgenommen wäre, stellt der Betreiber das interne Beschwerdesystem gleichwohl freiwillig bereit bzw. entscheidet hierüber — siehe § 11.3 und Offene Punkte.
10.1.1 Nutzer:innen, die von einer Entscheidung betroffen sind oder eine Beschwerde nach § 9 eingelegt haben, können eine zertifizierte außergerichtliche Streitbeilegungsstelle anrufen, um die Entscheidung überprüfen zu lassen (Art. 21 DSA). Die Anrufung einer solchen Stelle ist nicht verpflichtend und nimmt den Beteiligten nicht das Recht, ein Gericht anzurufen.
10.1.2 Zuständige zertifizierte Streitbeilegungsstelle(n): [PLATZHALTER: vom zuständigen Digital-Services-Koordinator zertifizierte Stelle(n) — sobald benannt einzutragen].
10.1.3 Wir wirken nach Treu und Glauben an der Streitbeilegung mit. Die Entscheidung der Streitbeilegungsstelle ist für die Parteien nicht bindend. Die Kostenfolge richtet sich nach Art. 21 Abs. 5 DSA.
Unberührt bleibt das Recht jeder betroffenen Person, die Angelegenheit vor die zuständigen staatlichen Gerichte zu bringen und sonstige rechtliche Schritte einzuleiten.
11.1.1 Meldungen, die von vertrauenswürdigen Hinweisgebern (Trusted Flaggern) innerhalb ihres jeweils benannten Fachgebiets über die Meldewege nach § 2 abgegeben werden, behandeln wir vorrangig und entscheiden über sie unverzüglich (Art. 22 Abs. 1 DSA).
11.1.2 Trusted-Flagger-Status wird nicht von Collavo verliehen, sondern auf Antrag durch den zuständigen Digital-Services-Koordinator (DSC) zuerkannt – in Deutschland die Bundesnetzagentur (BNetzA) als Koordinator für digitale Dienste (Art. 22 Abs. 2 DSA i.V.m. DDG). Voraussetzungen sind insbesondere besondere Sachkenntnis und Kompetenz zur Erkennung rechtswidriger Inhalte, Unabhängigkeit vom Anbieter sowie sorgfältige, genaue und objektive Tätigkeit.
11.2.1 Wir richten einen technischen Kanal / eine Kennzeichnung ein, über den als Trusted Flagger anerkannte Stellen ihre Meldungen abgeben und als solche erkennbar machen können. [PLATZHALTER: Kontakt-/Verfahrensbeschreibung für Trusted-Flagger-Meldungen].
11.2.2 Stellen wir fest, dass ein Trusted Flagger eine erhebliche Zahl unzureichend genauer, unrichtiger oder unzureichend begründeter Meldungen abgegeben hat, übermitteln wir die einschlägigen Informationen an den zuständigen DSC und können – nach dessen Prüfung – die vorrangige Behandlung aussetzen (Art. 22 Abs. 6 DSA).
11.3.1 Die Pflichten der Art. 20, 21 und 22 DSA (internes Beschwerdesystem, außergerichtliche Streitbeilegung, vorrangige Trusted-Flagger-Behandlung) gelten nicht für Anbieter von Online-Plattformen, die als Kleinst- oder Kleinunternehmen i.S.d. Empfehlung 2003/361/EG einzustufen sind (Art. 19 Abs. 1 DSA), es sei denn, es handelt sich um sehr große Online-Plattformen.
11.3.2 Ob Collavo unter diese Ausnahme fällt, hängt von Mitarbeiterzahl, Jahresumsatz und Jahresbilanzsumme ab und ist vom Betreiber konkret festzustellen: [PLATZHALTER: Einstufung als Kleinst-/Klein-/mittleres/großes Unternehmen — Mitarbeiterzahl, Umsatz, Bilanzsumme; Stichtag].
11.3.3 Unabhängig von dieser Einstufung gelten die Pflichten aus Art. 16 (Meldeverfahren), Art. 17 (Begründung) und Art. 18 (Behördenmeldung) DSA für Collavo als Hosting-Diensteanbieter stets. Selbst bei Eingreifen der Ausnahme kann der Betreiber das interne Beschwerdesystem und die vorrangige Trusted-Flagger-Behandlung anbieten; dies wird empfohlen und hier entsprechend dargestellt.
12.1 Wir dokumentieren alle eingehenden Meldungen, getroffenen Entscheidungen, Maßnahmen, Begründungen und Beschwerden revisionssicher (Aktenzeichen, Zeitstempel, Entscheidungsträger, Rechts-/Vertragsgrundlage, Ergebnis).
12.2 Soweit Collavo den Transparenzberichtspflichten unterliegt (Art. 15, Art. 24 DSA – abhängig von der Größeneinstufung, § 11), veröffentlichen wir mindestens einmal jährlich einen Transparenzbericht mit Angaben u. a. zu Anzahl und Art der Meldungen, behördlichen Anordnungen, Maßnahmen aufgrund von Nutzungsbedingungen, eingesetzten automatisierten Mitteln, Beschwerden und Streitbeilegungsverfahren. [PLATZHALTER: Berichtszeitraum, Veröffentlichungsort/URL].
13.1 Nach vorheriger Warnung und für einen angemessenen Zeitraum können wir die Erbringung des Dienstes gegenüber Nutzer:innen aussetzen, die häufig offensichtlich rechtswidrige Inhalte bereitstellen.
13.2 Ebenso können wir die Bearbeitung von Meldungen und Beschwerden aussetzen gegenüber Personen, Einrichtungen oder Beschwerdeführern, die häufig offensichtlich unbegründete Meldungen oder Beschwerden einreichen.
13.3 Über eine solche Aussetzung entscheiden wir im Einzelfall, zeitnah, sorgfältig, objektiv und verhältnismäßig, unter Berücksichtigung aller relevanten Tatsachen und Umstände (Art. 23 Abs. 2 DSA). Die Kriterien legen wir in den Nutzungsbedingungen offen.
14.1 Datenschutz: Betroffenenrechte nach DSGVO (Auskunft Art. 15, Löschung Art. 17, Widerspruch Art. 21) bleiben unberührt und werden über die Datenschutzerklärung und die Anleitung zur Datenlöschung geltend gemacht – nicht über dieses Meldeverfahren.
14.2 Urheber-/Persönlichkeitsrechte: Hinweise auf Rechtsverletzungen (z. B. unbefugte Nutzung von Bild-/Markenrechten, Persönlichkeitsrechtsverletzungen) werden über dieses Verfahren entgegengenommen; spezialgesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
14.3 Werbe-/Wettbewerbsrecht (UWG): Fehlende Werbekennzeichnung kann sowohl über dieses Verfahren gemeldet als auch serverseitig erzwungen werden (§ 6.4).
14.4 Plattform-/Marktplatzpflichten: Beschwerden über Ranking-/Hervorhebungsentscheidungen oder Konto-/Sichtbarkeitsmaßnahmen können zusätzlich dem internen Beschwerdesystem nach Art. 20 DSA und – im B2B-Verhältnis – etwaigen Vorgaben der P2B-Verordnung (EU) 2019/1150 unterliegen. [PLATZHALTER: Konsistenzprüfung mit AGB/Beschwerde-Dokument].
15.1 Meldungen richten Sie bitte über den In-App-Melde-Button, das öffentliche Meldeformular ([PLATZHALTER: URL]) oder per E-Mail an [PLATZHALTER: Melde-E-Mail].
15.2 Zentrale Kontaktstelle nach Art. 11/12 DSA (für Behörden und Nutzer:innen): [PLATZHALTER: Bezeichnung der Kontaktstelle, E-Mail, Sprache(n)].
15.3 Verantwortliche Stelle (Anbieter): [PLATZHALTER: Firmierung der Betreibergesellschaft], [PLATZHALTER: ladungsfähige Anschrift], vertreten durch [PLATZHALTER: Geschäftsführer:in], Handelsregister [PLATZHALTER: Registergericht, HRB-Nr.], USt-IdNr. [PLATZHALTER]. Verantwortliche:r i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV: [PLATZHALTER]. Datenschutzbeauftragte:r/Kontakt: [PLATZHALTER]. Zuständige Aufsichts-/Koordinierungsbehörde (DSC): Bundesnetzagentur (BNetzA) sowie [PLATZHALTER: ggf. zuständige Landes-/Aufsichtsbehörde].
Dieses Verfahren wird bei rechtlichen oder tatsächlichen Änderungen aktualisiert. Maßgeblich ist die jeweils unter [PLATZHALTER: URL] veröffentlichte Fassung. Stand: [PLATZHALTER: Datum], Version: [PLATZHALTER: vX].
1.3.1 Meldeberechtigt ist jede Person und jede Einrichtung – natürliche Personen, Unternehmen, Behörden, Verbände und Organisationen –, unabhängig davon, ob sie bei Collavo registriert ist. Eine Registrierung oder ein Login ist für eine Meldung nicht erforderlich (Art. 16 Abs. 1 DSA).
1.3.2 Betroffen von einer Maßnahme („Inhaltegeber:in") können sowohl Creator (teils Verbraucher:innen) als auch Brand-Organisationen (B2B-Tenants) und Agenturen sein.
Bei der Bearbeitung von Meldungen und der Anwendung von Maßnahmen handeln wir stets:
7.3.1 Die Begründung ist klar, leicht verständlich und so genau und spezifisch wie unter den gegebenen Umständen möglich.
7.3.2 Soweit Collavo als Online-Plattform den entsprechenden Pflichten unterliegt und nicht nach Art. 19 DSA ausgenommen ist, übermitteln wir die Begründung (ohne personenbezogene Daten) zur Aufnahme in die von der Europäischen Kommission geführte DSA-Transparenzdatenbank (DSA Transparency Database) (Art. 24 Abs. 5 DSA). (Pflicht und Umfang abhängig von der Größeneinstufung — siehe § 11.3 und Offene Punkte.)
Eine Begründung entfällt, wenn
In diesen Fällen dokumentieren wir den Grund für das Absehen von der Begründung intern.