The German version is legally binding. This English text is for convenience only.
LEGAL · CANCELLATION (§ 312K BGB) · STAND 04/17/2026
ENTWURF — nicht anwaltlich geprüft, nur zu internen Zwecken. Vor Live-Gang durch Fachanwält:in prüfen lassen.
Dieses Dokument ist eine interne Richtlinie nebst Vorlagetexten für die Umsetzung der gesetzlichen Kündigungsstrecke nach § 312k BGB („Kündigungsbutton") für die Plattform Collavo (Betreiberin: [PLATZHALTER: Firmierung/Rechtsform der Betreibergesellschaft], nachfolgend „Collavo" oder „wir"). Es richtet sich an Produkt-, Legal- und Engineering-Verantwortliche und liefert zugleich die nach § 312k BGB öffentlich anzuzeigenden Texte (Buttonbeschriftung, Bestätigungsseite, Bestätigungs-E-Mail).
Es handelt sich nicht um eine Produkt-Implementierung, sondern um die rechtliche Spezifikation und die einzusetzenden Wortlaute. Die technische Umsetzung (Frontend/Backend, Stripe-Anbindung, E-Mail-Versand über SendGrid) erfolgt durch das Engineering-Team auf Grundlage dieser Vorgaben.
Kernaussage vorab: Die Kündigung der entgeltlichen, im elektronischen Geschäftsverkehr geschlossenen Verbraucher-Abonnements (insbesondere creator_pro) muss über eine eigene, von Collavo bereitgestellte Kündigungsstrecke mit Kündigungsbutton möglich sein. Ein bloßer Verweis auf das Stripe-Kundenportal (Customer Portal) genügt den Anforderungen des § 312k BGB nicht und ist als alleinige Lösung unzureichend. Collavo muss eine eigene, unmittelbar und ständig verfügbare Schaltfläche „Verträge hier kündigen" sowie die nachgelagerte Bestätigungsseite und die unverzügliche Bestätigung in Textform selbst vorhalten.
§ 312k BGB verpflichtet Unternehmer, die Verbrauchern über eine Website den Abschluss entgeltlicher Verträge in Form eines Dauerschuldverhältnisses im elektronischen Geschäftsverkehr ermöglichen, eine Kündigungsschaltfläche („Kündigungsbutton") nebst Bestätigungsseite und unverzüglicher Bestätigung in Textform bereitzustellen. Die Vorschrift gilt seit dem 1. Juli 2022.
Normtext und Stand sind vor Live-Gang über gesetze-im-internet.de zu verifizieren (siehe § 11). Die hier wiedergegebene Struktur entspricht § 312k Abs. 1–6 BGB in der bei Erstellung dieses Entwurfs bekannten Fassung.
§ 312k Abs. 1 BGB stellt auf den vom Unternehmer eröffneten Abschlussweg ab. Maßgeblich ist nicht, ob der konkrete Einzelvertrag online geschlossen wurde, sondern ob Collavo den Abschluss des betreffenden Vertragstyps über die Website anbietet. Erfasst sind danach:
| Produkt / Tarif | Preis (aus Architektur abgeleitet — vom Betreiber zu verifizieren) | Rolle | § 312k anwendbar? |
|---|---|---|---|
| creator_pro (monatlich) | 19 €/Monat | Creator = i. d. R. Verbraucher | Ja — Pflicht |
| creator_pro (jährlich) | 190 €/Jahr | Creator = i. d. R. Verbraucher | Ja — Pflicht |
| brand_pro | 149 €/Monat | Brand-Org = i. d. R. Unternehmer (B2B) | § 312k nicht zwingend; siehe § 7 |
| brand_scale | 399 €/Monat | Brand-Org = i. d. R. Unternehmer (B2B) | § 312k nicht zwingend; siehe § 7 |
| agency_pro / agency_scale | [PLATZHALTER: Preise] | Agentur = Unternehmer (B2B) | § 312k nicht zwingend; siehe § 7 |
Hinweis Verbrauchereigenschaft: Ob ein Creator als Verbraucher (§ 13 BGB) oder als Unternehmer (§ 14 BGB) handelt, hängt vom Einzelfall ab (z. B. gewerblich/freiberuflich tätige Creator). Da die Abgrenzung im laufenden Betrieb nicht trennscharf erfolgen kann und die UI-Selbsteinordnung unzuverlässig ist, empfehlen wir, den Kündigungsbutton für alle creator_pro-Abos einheitlich anzubieten (sicherster Weg; keine Differenzierung nach behaupteter Unternehmereigenschaft). Entscheidung des Betreibers/Anwalts erforderlich.
Collavo richtet sich primär an den DACH-Markt mit deutschsprachiger und englischsprachiger UI. § 312k BGB gilt für Verträge, auf die deutsches Recht anwendbar ist (Art. 6 Rom-I-VO: bei Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland regelmäßig deutsches Verbraucherschutzrecht). Die Kündigungsstrecke ist daher mindestens für die deutschsprachige Fassung vollständig bereitzustellen; für die englischsprachige UI ist eine inhaltsgleiche Strecke vorzuhalten (siehe § 8).
Die Abonnements werden über Stripe (Connected Accounts Express; Abo-/Subscription-Objekte) abgerechnet. Stripe stellt ein Customer Portal bereit, über das Nutzer Abos verwalten und kündigen können. Dieses Portal erfüllt die Anforderungen des § 312k BGB nicht als alleinige Lösung. Gründe:
Konsequenz: Collavo stellt eine eigene Kündigungsstrecke bereit (Button → Bestätigungsseite → Bestätigung in Textform). Stripe wird im Backend angesteuert, um das Abonnement tatsächlich zu beenden (Stornierung der Subscription zum maßgeblichen Zeitpunkt), tritt aber nach außen nicht als Kündigungsoberfläche in Erscheinung. Das Stripe-Portal darf zusätzlich als Komfort-Funktion angeboten werden, ersetzt die § 312k-Strecke aber nicht.
Die Kündigungsschaltfläche ist gut lesbar mit nichts anderem als den folgenden Wörtern zu beschriften:
„Verträge hier kündigen"
Maßgeblich ist der gesetzliche Wortlaut im Plural: „Verträge hier kündigen". Eine abweichende Formulierung ist nur zulässig, soweit sie „entsprechend eindeutig" ist; die Zulässigkeit der Singularvariante („Vertrag hier kündigen") ist nicht höchstrichterlich gesichert und sollte nur auf ausdrückliche anwaltliche Freigabe hin (auf eigenes Risiko) verwendet werden. Im Zweifel ist exakt der gesetzliche Plural einzusetzen. Unzulässig sind verschleiernde oder mehrdeutige Beschriftungen wie „Abo verwalten", „Abomanagement", „Mitgliedschaft", „Einstellungen" oder „Plan ändern".
Zwischen dem Klick auf „Verträge hier kündigen" und der Bestätigungsseite darf keine Anmelde- oder Registrierungspflicht zwischengeschaltet werden. Die Identifizierung des Vertrags erfolgt auf der Bestätigungsseite selbst über die dort abgefragten Angaben (§ 4). Eine bestehende aktive Session darf genutzt werden, eine erzwungene Authentifizierung als Voraussetzung des Zugangs zur Bestätigungsseite ist unzulässig.
Die Rechtsprechung zur Zulässigkeit einer Login-Pflicht in der Kündigungsstrecke ist nicht einheitlich und vor Live-Gang zu verifizieren (siehe § 11). Aus Vorsorgegründen wird die login-freie Erreichbarkeit als konservative interne Vorgabe bis zur rechtlichen Verifikation gesetzt — als gesicherte Gesetzeslage. Etwaige Aktenzeichen erst nach Prüfung einsetzen (keine Blindzitate).
Nach Klick auf den Kündigungsbutton gelangt der Nutzer unmittelbar auf die Bestätigungsseite. Diese muss es dem Verbraucher ermöglichen, die folgenden Angaben zu machen bzw. anzugeben:
Es dürfen nur Angaben verlangt werden, die zur Identifizierung des Vertrags erforderlich sind. Keine darüber hinausgehenden Pflichtfelder, keine „Rückhalte-"/Retention-Fragen als Pflicht (siehe § 5 — Dark-Pattern-Verbot). Eine Telefonnummer ist bei der E-Mail-/OAuth-basierten Account-Architektur (Better Auth / Google-OAuth) regelmäßig nicht erforderlich und daher nicht abzufragen (Datenminimierung).
Die Schaltfläche zur Abgabe der Kündigungserklärung ist mit nichts anderem als den Wörtern zu beschriften:
Nach Betätigung des Bestätigungsbuttons „Jetzt kündigen" muss Collavo dem Verbraucher den Zugang seiner Kündigungserklärung sowie deren Inhalt und den Zeitpunkt, zu dem das Vertragsverhältnis beendet werden soll, unverzüglich auf elektronischem Wege und in Textform (§ 126b BGB) bestätigen. Bei Collavo erfolgt dies per E-Mail über SendGrid an die hinterlegte/angegebene Account-E-Mail.
„Unverzüglich" bedeutet ohne schuldhaftes Zögern, praktisch: sofort / automatisiert im Anschluss an die Abgabe. Der Versand muss auch bei Systemstörungen zuverlässig erfolgen; Monitoring (Sentry / SendGrid-Zustellstatus) ist einzurichten. Eine Bestätigung „Stunden später" genügt nicht.
Betreff: Bestätigung Ihrer Kündigung – Collavo Creator Pro Hallo [Vorname Nachname], vielen Dank – wir bestätigen den Eingang Ihrer Kündigung. • Eingegangen am: [TT.MM.JJJJ], [HH:MM] Uhr ([Zeitzone]) • Gekündigter Vertrag: Collavo Creator Pro (Account-ID: [ID]) • Art der Kündigung: [ordentlich / außerordentlich aus wichtigem Grund] • Angegebener Grund: [nur bei außerordentlicher Kündigung] • Wirksam / Vertrag endet zum: [TT.MM.JJJJ] Ab dem Beendigungszeitpunkt entfallen die kostenpflichtigen Funktionen des Tarifs Creator Pro. Bereits im Voraus gezahlte Entgelte werden, soweit gesetzlich oder vertraglich vorgesehen, [anteilig erstattet / nicht erstattet – Betreiber-/Anwaltsentscheid, siehe Offene Punkte]. Diese E-Mail dient der Bestätigung des Zugangs, des Inhalts und des Beendigungszeitpunkts Ihrer Kündigung nach § 312k Abs. 4 BGB. Wenn Sie diese Kündigung nicht veranlasst haben, kontaktieren Sie uns bitte umgehend unter [PLATZHALTER: Support-/Kontakt-E-Mail]. Mit freundlichen Grüßen [PLATZHALTER: Firmierung der Betreibergesellschaft] [PLATZHALTER: ladungsfähige Anschrift] [PLATZHALTER: Vertretungsberechtigte:r]
Parallel zur Bestätigungs-E-Mail veranlasst das Backend die tatsächliche Beendigung der Stripe-Subscription zum maßgeblichen Zeitpunkt (z. B. cancel_at_period_end für ordentliche Kündigung zum Laufzeitende; sofortige Stornierung bei außerordentlicher Kündigung mit Wirkung). Stripe-eigene System-E-Mails sind, soweit sie der § 312k-Bestätigung widersprechen oder sie ersetzen könnten, zu deaktivieren oder mit der Collavo-Bestätigung abzustimmen, um widersprüchliche Mitteilungen zu vermeiden.
Stellt Collavo den Kündigungsbutton / die Bestätigungsseite nicht oder nicht ordnungsgemäß bereit, kann der Verbraucher den Vertrag nach § 312k Abs. 5 BGB jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Eine vereinbarte Mindestlaufzeit/Bindung entfaltet dann keine Wirkung.
§ 312k Abs. 6 BGB ist ein eigener, anders gelagerter Tatbestand: Von den Absätzen 1 bis 5 zum Nachteil des Verbrauchers abweichende Vereinbarungen sind unwirksam (Abweichungsverbot); die Pflichten lassen sich also nicht vertraglich abbedingen.
Erstattungsfolge im Verstoßfall: Greift die fristlose Kündbarkeit nach Abs. 5, entfällt die Bindung sofort. Insbesondere beim Jahres-Abo (creator_pro 190 €/Jahr) stellt sich dann unmittelbar die Frage der anteiligen Rückabwicklung im Voraus geleisteter Entgelte für den nicht mehr gebundenen Zeitraum (Abstimmung mit § 5.3, § 10 und den Offenen Punkten).
Wir verpflichten uns, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr im elektronischen Geschäftsverkehr mit Verbrauchern entgeltliche Dauerschuldverhältnisse anzubieten, ohne den nach § 312k BGB vorgeschriebenen Kündigungsbutton nebst Bestätigungsseite und unverzüglicher Bestätigung in Textform ordnungsgemäß bereitzustellen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung verpflichten wir uns zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von [PLATZHALTER: Betrag] EUR, deren Höhe in das billige Ermessen des Gläubigers gestellt und im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft wird.
§ 312k BGB gilt unmittelbar nur für Verbraucherverträge. Die kostenpflichtigen Brand-Abos (brand_pro 149 €/Monat, brand_scale 399 €/Monat) und Agentur-Abos (agency_pro/agency_scale) werden regelmäßig mit Unternehmern (Brand-Orgs/Agenturen, § 14 BGB) geschlossen; dort besteht keine gesetzliche Pflicht zum Kündigungsbutton.
Aus folgenden Gründen wird empfohlen, die Kündigungsstrecke auch für die kostenpflichtigen Brand-/Agentur-Abos bereitzustellen:
Betreiber-/Anwaltsentscheid: Ob die § 312k-Strecke 1:1 auf B2B ausgerollt wird oder nur eine vereinfachte Kündigungsmöglichkeit (z. B. Kündigung im Account-Bereich, Textformkündigung an eine Kontaktadresse) angeboten wird, ist zu entscheiden. Bei reiner B2B-Strecke können Buttontext/Bestätigungsangaben abweichen; die § 312k-Pflichtwortlaute sind dann nicht zwingend.
Handelt eine Agentur über ein AgencyCreatorRoster-Mandat (Scopes CONTENT/FINANCE) im Namen des Creators, ist zu klären, wer Vertragspartner des kostenpflichtigen Creator-Abos ist und wer kündigungsberechtigt ist. Kündigt die Agentur ein Verbraucher-Abo des Creators im Rahmen ihres Mandats, bleibt es ein Verbrauchervertrag des Creators; die § 312k-Strecke muss für den Creator erreichbar sein. Vollmacht/Mandatsumfang (FINANCE-Scope) und Kündigungsberechtigung sind vertraglich (agency-Modul/AGB) sauber zu regeln.
Für die deutschsprachige UI sind die § 312k-Pflichtwortlaute „Verträge hier kündigen" und „Jetzt kündigen" zwingend zu verwenden. Für die englischsprachige UI ist eine inhaltsgleiche Strecke bereitzustellen; empfohlene Entsprechungen (nicht amtlich, vom Anwalt zu bestätigen): Button „Cancel contracts here" und Bestätigungsbutton „Cancel now". Maßgeblich für deutschsprachige Verbraucher bleibt die deutsche Fassung; bei deutschem Recht/deutscher Zielgruppe ist die deutschsprachige Pflichtbeschriftung vorzuhalten.
Wird der Abschluss des creator_pro-Abos auch in der App angeboten, muss die Kündigungsstrecke auch dort (oder über einen unmittelbar erreichbaren Web-Link aus der App) verfügbar sein. Zu beachten: Werden Abos über In-App-Käufe der App-Stores (Apple/Google) abgewickelt, gelten zusätzlich die Store-Kündigungsmechanismen; § 312k bleibt davon unberührt, soweit Collavo selbst Vertragspartner ist. Ob Abos in der App über Stripe oder über Store-IAP laufen, ist zu verifizieren.
Vor Live-Gang und bei wesentlichen Änderungen sind zu prüfen/zu verifizieren:
„Jetzt kündigen"
Eine gleichwertige eindeutige Formulierung ist zulässig. Unzulässig sind verschleiernde oder von der Kündigung ablenkende Beschriftungen.
Der Verbraucher muss seine auf der Bestätigungsseite gemachten Angaben vor Abgabe mit Datum und Uhrzeit in wiedergabefähiger Form speichern bzw. mit einfachen Mitteln aufbewahren können, sodass erkennbar ist, dass mit Betätigen der Bestätigungsschaltfläche die Kündigungserklärung abgegeben wurde (§ 312k Abs. 3 BGB; z. B. Anzeige/Download der Zusammenfassung). Collavo protokolliert serverseitig Datum und Uhrzeit der Abgabe sowie die übermittelten Pflichtangaben revisionssicher (Beweissicherung; siehe § 6.3). Sentry/Logging sind so zu konfigurieren, dass keine über das Erforderliche hinausgehenden personenbezogenen Daten anfallen (Datenminimierung).
Vertrag kündigen
Bitte machen Sie die folgenden Angaben, damit wir Ihre Kündigung
eindeutig zuordnen können.
1) Was möchten Sie kündigen?
( ) Mein kostenpflichtiges Abonnement (Collavo Creator Pro)
( ) Eine bestimmte kostenpflichtige Leistung: ____________________
2) Art der Kündigung
( ) Ordentliche Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt
( ) Ordentliche Kündigung zum: [Datum]
( ) Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund zum: [Datum]
Grund (bei außerordentlicher Kündigung):
__________________________________________________
3) Ihre Angaben zur Identifizierung
Vor- und Nachname: ____________________________
E-Mail-Adresse (Account): ____________________________
Kundennummer / Account-ID (falls bekannt): ___________
(Wir verlangen nur Angaben, die zur Zuordnung Ihres Vertrags
erforderlich sind.)
4) An welche E-Mail-Adresse sollen wir die Kündigungsbestätigung
senden?
E-Mail für die Bestätigung: __________________________
(Standard: Ihre Account-E-Mail – Sie können sie hier ändern.)
Zusammenfassung Ihrer Kündigung:
Vertrag: Collavo Creator Pro
Art: [ordentlich/außerordentlich]
Wirksam zum: [Zeitpunkt]
Eingegangen am: wird nach Absenden bestätigt
[ Jetzt kündigen ]Wichtig: Nach Klick auf „Jetzt kündigen" wird die Kündigung sofort entgegengenommen; eine nachgelagerte Bestätigung in Textform geht dem Verbraucher unverzüglich zu (§ 5). Es darf keine weitere Hürde (zusätzlicher Login, „Sind Sie sicher?"-Schleifen mit Angebots-Bewerbung als Pflichtschritt) zwischen „Jetzt kündigen" und der Wirksamkeit liegen.
Zwischen Kündigungswunsch und Wirksamkeit dürfen keine manipulativen Gestaltungen eingesetzt werden (kein erzwungenes „Halteangebot" als Pflichtschritt, keine irreführende Buttonfärbung, kein vorgeschalteter Login). Verstöße sind zugleich lauterkeitsrechtlich angreifbar: tragend über § 3a UWG (§ 312k BGB als Marktverhaltensregel/Rechtsbruch), bei manipulativer Gestaltung ergänzend über § 4a UWG (aggressive geschäftliche Handlung) bzw. § 3 Abs. 2 UWG; § 5a UWG greift, soweit wesentliche Informationen vorenthalten oder irreführend dargestellt werden (Irreführung durch Unterlassen).
Vor Abgabe jeder Unterlassungserklärung ist anwaltliche Einzelfallprüfung zwingend.