The German version is legally binding. This English text is for convenience only.
LEGAL · AI TRANSPARENCY NOTICE · STAND 04/17/2026
ENTWURF — nicht anwaltlich geprüft, nur zu internen Zwecken. Vor Live-Gang durch Fachanwält:in prüfen lassen.
KI-Transparenzhinweise (Art. 50 KI-VO / EU AI Act)
Diese Seite informiert Sie transparent darüber, an welchen Stellen der Collavo-Plattform Systeme künstlicher Intelligenz (KI) zum Einsatz kommen, wie diese funktionieren, welche Grenzen sie haben und welche Rechte Ihnen zustehen. Sie setzt die Transparenzpflichten nach Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung / AI Act) um und ergänzt unsere Datenschutzerklärung, unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie unser Impressum.
Verantwortlich für den Betrieb der Plattform und für diese Hinweise ist:
(nachfolgend „Collavo", „wir" oder „uns")
1.1.1 Collavo (Domain collavo.ai) ist eine zweiseitige Creator-Operations-Plattform und ein Marktplatz, der Marken (Brands) und Creator bei der Planung, Produktion, Freigabe und Veröffentlichung von Social-Media-Content-Kampagnen unterstützt. An mehreren Stellen dieser Plattform setzen wir KI-gestützte Funktionen ein, die Inhalte erzeugen, Vorschläge unterbreiten oder in natürlicher Sprache mit Ihnen interagieren.
1.1.2 Mit diesen Hinweisen kommen wir unserer Pflicht nach, natürliche Personen darüber zu informieren, dass und wo sie mit KI-Systemen interagieren oder KI-erzeugte Inhalte erhalten (Art. 50 KI-VO). Zugleich erläutern wir, wie wir die menschliche Aufsicht über KI-Ausgaben sicherstellen und warum auf der Plattform keine ausschließlich automatisierten Einzelentscheidungen im Sinne des Art. 22 DSGVO mit rechtlicher oder ähnlich erheblicher Wirkung getroffen werden.
1.1.3 Rolle nach der KI-VO (noch zu bestätigen): Die KI-VO unterscheidet zwischen dem Anbieter eines KI-Systems (Art. 3 Nr. 3 KI-VO) und dem Betreiber (Art. 3 Nr. 4 KI-VO). Davon hängt ab, welche Absätze des Art. 50 KI-VO uns treffen: Die Hinweispflicht bei Interaktion (Abs. 1) und die Pflicht zur maschinenlesbaren Kennzeichnung synthetischer Ausgaben (Abs. 2) richten sich an Anbieter; die Offenlegungspflichten bei Emotionserkennung/biometrischer Kategorisierung (Abs. 3) sowie bei Deepfakes und KI-erzeugten Texten zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse (Abs. 4) an Betreiber. Welche Rolle Collavo je Funktion (z. B. selbst entwickelter/erheblich angepasster Chat-Assistent vs. bloße Nutzung des Modells eines Dritten für die Caption-Generierung) zukommt, ist funktionsbezogen zu bestimmen und vor Live-Gang anwaltlich verbindlich festzulegen. Die nachfolgenden Pflichtenzuordnungen stehen unter diesem Vorbehalt.
1.2.1 Diese Hinweise gelten für alle Nutzer:innen der Collavo-Plattform über sämtliche Zugangswege (Web-Anwendung, mobile Apps für iOS und Android) und unabhängig davon, ob Sie als Creator (teilweise Verbraucher:in) oder im Namen einer Brand-Organisation (B2B) handeln.
1.2.2 Diese Hinweise beschreiben den aktuellen Funktionsstand. Wir behalten uns vor, den Umfang KI-gestützter Funktionen weiterzuentwickeln; wesentliche Änderungen werden wir hier und gegebenenfalls über die Plattform kommunizieren.
1.3.1 Die KI-VO ergänzt bestehende Vorschriften, ersetzt sie jedoch nicht. Unberührt bleiben insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG, insbesondere die Werbekennzeichnungspflichten nach §§ 5a, 5b UWG), der Medienstaatsvertrag (MStV), das Urheberrechtsgesetz (UrhG), das Kunsturhebergesetz (KUG) sowie das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) und der Digital Services Act (DSA).
Wir setzen KI-Systeme insbesondere des Anbieters OpenAI ein. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Funktionen:
2.1.1 Caption-Generierung: Auf Wunsch erzeugt die Plattform Vorschläge für Bildunterschriften (Captions) zu Social-Media-Beiträgen. Grundlage sind von Ihnen bereitgestellte Eingaben (z. B. Kampagnenkontext, Tonalität, Stichworte) sowie ausgewählte Asset- oder Kampagnenmetadaten.
2.1.2 Hashtag-Generierung: Ergänzend schlägt die Plattform passende Hashtags vor.
2.1.3 Briefing-Generierung: Für Brands erzeugt die Plattform Entwürfe von Creator-Briefings (Aufgabenbeschreibungen, Do's & Don'ts, Tonalität) auf Basis der von der Brand eingegebenen Kampagnenparameter.
2.1.4 Sämtliche dieser Ausgaben sind Vorschläge. Sie werden Ihnen zur Ansicht, Bearbeitung und Freigabe vorgelegt und nicht ohne Ihr Zutun veröffentlicht oder verbindlich verwendet.
2.2.1 Die Plattform stellt einen dialogbasierten KI-Assistenten bereit, der Ihre Fragen zur Nutzung der Plattform, zu Kampagnen, Aufgaben und zur Bedienung beantwortet. Der Assistent arbeitet nach dem Prinzip Retrieval-Augmented Generation (RAG): Er ergänzt die Sprachmodell-Ausgaben um Informationen aus für Ihren Kontext freigegebenen, plattforminternen Quellen (z. B. Hilfeinhalte, kontextbezogene Daten Ihrer Organisation), um relevantere Antworten zu geben.
2.2.2 Der Assistent kann auf Wunsch unterstützende Aktionen vorbereiten (z. B. Entwürfe erstellen). Schreibende oder verändernde Aktionen des Assistenten sind technisch so ausgestaltet, dass sie eine ausdrückliche menschliche Bestätigung erfordern (Bestätigungserfordernis, intern als requiresConfirmation umgesetzt — aus Architektur abgeleitet, vom Betreiber zu verifizieren). Der Assistent führt solche Aktionen nicht eigenmächtig und nicht ausschließlich automatisiert aus; die Entscheidung verbleibt bei Ihnen (siehe näher § 5).
2.3.1 Im Rahmen von Discovery/Ranking und Analytics kann die Plattform Inhalte sortieren, gewichten oder zusammenfassen. Soweit hierbei algorithmische Verfahren zum Einsatz kommen, dienen sie der Sortierung und Aufbereitung von Informationen und treffen keine rechtlich erheblichen Einzelentscheidungen über Personen. Bezahlte Hervorhebungen (z. B. geförderte Platzierungen) werden gesondert gekennzeichnet; Einzelheiten regeln die Plattform-/DSA-Hinweise.
2.3.2 Soweit künftig weitere KI-gestützte Funktionen hinzukommen, werden wir diese Übersicht entsprechend ergänzen.
2.4.1 Die genannten KI-Funktionen werden technisch über den Dienst erbracht. OpenAI ist insoweit Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO) für uns. Zu Datenschutz, Verarbeitung Ihrer Eingaben und Drittlandtransfer in die USA siehe § 7 sowie unsere .
3.1.1 Sie interagieren mit einem KI-Assistenten, nicht mit einem Menschen. Wenn Sie den Chat-Assistenten von Collavo nutzen, kommunizieren Sie mit einem KI-System (automatisiertes, auf einem großen Sprachmodell basierendes System), nicht mit einer natürlichen Person aus unserem Team.
3.1.2 Wir weisen Sie hierauf zu Beginn der Interaktion klar und gut wahrnehmbar hin — nicht versteckt in den AGB. Der Hinweis erfolgt unmittelbar im Chat-Interface (z. B. durch eine entsprechende Kennzeichnung des Assistenten und einen einleitenden Hinweis).
3.1.3 Damit setzen wir die Hinweispflicht aus Art. 50 Abs. 1 KI-VO um, natürliche Personen darüber zu informieren, dass sie mit einem KI-System interagieren. Soweit diese Pflicht den Anbieter trifft, gilt die Umsetzung unter dem Vorbehalt der noch zu bestätigenden Rolleneinordnung (siehe § 1.1.3); unabhängig davon informieren wir aktiv und stellen die Transparenz sicher.
3.2.1 Der KI-Assistent ersetzt nicht unseren menschlichen Support. Wenn Sie ein persönliches Anliegen haben oder eine menschliche Bearbeitung wünschen, können Sie sich jederzeit an unseren Support wenden: [PLATZHALTER: Support-/Kontakt-E-Mail]. Soweit eine Weiterleitung an einen menschlichen Ansprechpartner angeboten wird, kennzeichnen wir den Wechsel zwischen KI-Assistent und Mensch.
3.3.1 Art. 50 Abs. 1 KI-VO lässt eine Ausnahme von der Hinweispflicht zu, wenn die Interaktion mit einer KI aus den Umständen offensichtlich ist. Wir berufen uns hierauf nicht, sondern weisen Sie aktiv und ausdrücklich auf den KI-Charakter des Assistenten hin.
4.1.1 Texte, Captions, Hashtags, Briefing-Entwürfe und Assistenten-Antworten sind maschinell erzeugte bzw. KI-unterstützte Ausgaben. Sie beruhen auf statistischen Sprachmodellen und können:
4.2.1 Es obliegt Ihnen, KI-Ausgaben vor ihrer Verwendung, Veröffentlichung oder Weitergabe eigenverantwortlich zu prüfen, zu bearbeiten und freizugeben. Die redaktionelle Verantwortung für veröffentlichte Inhalte liegt bei Ihnen bzw. bei der Brand-Organisation, in deren Namen Sie handeln. Eine rechtsverbindliche Regelung dieser Obliegenheit ergibt sich aus unseren wirksam einbezogenen AGB; diese Hinweise haben insoweit informativen Charakter.
4.2.2 Dies betrifft insbesondere die Einhaltung gesetzlicher Kennzeichnungspflichten. Der kommerzielle Zweck werblicher Inhalte ist nach § 5a Abs. 4 UWG kenntlich zu machen (ergänzend zu wesentlichen Informationspflichten nach § 5b UWG sowie § 22 MStV für Telemedien). Auf der Plattform ist die Werbekennzeichnung serverseitig durchzusetzen (intern: assertWerbekennzeichnungPresent); ein Übersteuern ist nur nach ausdrücklicher Kenntnisnahme der wettbewerbsrechtlichen Pflichten möglich (intern: acknowledgedUWG5a — aus Architektur abgeleitet, vom Betreiber zu verifizieren). Die rechtliche Verantwortung für die zutreffende Kennzeichnung verbleibt bei Ihnen.
4.3.1 KI-erzeugte Ausgaben sind maschinelle Vorschläge; eine inhaltliche Richtigkeit, Rechtmäßigkeit, Vollständigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck können wir nicht zusichern. Unberührt bleibt unsere zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie nach dem Produkthaftungsgesetz; eine Beschränkung oder ein Ausschluss dieser Haftung ist mit dieser Klausel nicht bezweckt. Im Übrigen gelten die — ihrerseits der Inhaltskontrolle nach §§ 307–309 BGB unterliegenden — Haftungsregelungen unserer AGB.
5.1.1 Nach Art. 50 Abs. 2 KI-VO müssen die Ausgaben von KI-Systemen, die synthetische Audio-, Bild-, Video- oder Textinhalte erzeugen, in einem maschinenlesbaren Format als künstlich erzeugt oder manipuliert gekennzeichnet werden. Diese Markierungspflicht richtet sich an den Anbieter des generierenden KI-Systems. Soweit Collavo eine generierende KI-Funktion selbst anbietet (Rolleneinordnung siehe § 1.1.3), nehmen wir die technische Kennzeichnung der Ausgaben auf Anbieterebene vor; die gesonderte Offenlegungspflicht für Deepfakes und für KI-erzeugte Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse trifft demgegenüber den Betreiber (Art. 50 Abs. 4 KI-VO).
5.1.2 Die Pflicht zur maschinenlesbaren Kennzeichnung der Modell-Ausgaben (Abs. 2) wird damit nicht allein auf Sie als Nutzer:in abgewälzt. Soweit Sie mithilfe der Plattform KI-erzeugte oder KI-manipulierte Inhalte erstellen, veröffentlichen oder verbreiten, trifft Sie ergänzend die Verantwortung für veröffentlichungsbezogene Offenlegungs- und Kennzeichnungspflichten (z. B. Deepfake-Offenlegung nach Art. 50 Abs. 4 KI-VO in Ihrer Rolle als Betreiber sowie Werbe-/Telemedienkennzeichnung). Wir stellen Ihnen hierfür Hinweise und — soweit verfügbar — technische Hilfsmittel zur Verfügung.
5.2.1 Nicht jeder mit KI-Unterstützung erstellte Text ist ein kennzeichnungspflichtiger „synthetischer Inhalt" im Sinne des Art. 50 Abs. 2 KI-VO. Die Vorschrift zielt vor allem auf Inhalte, die realen Personen, Orten oder Ereignissen täuschend echt ähneln (Deepfakes). Reine textliche Hilfestellungen (z. B. ein KI-Vorschlag für eine Caption), die Sie redaktionell prüfen, bearbeiten und in eigener Verantwortung freigeben, lösen nicht zwingend eine Deepfake-Kennzeichnungspflicht aus. Die konkrete Einordnung im Einzelfall ist rechtlich noch nicht abschließend geklärt; bei Unsicherheit ist im Zweifel zu kennzeichnen.
5.3.1 Die einschlägigen Ausnahmen sind nach der jeweiligen Norm zu trennen: Art. 50 Abs. 2 KI-VO nimmt die Kennzeichnungspflicht aus, soweit die KI-Systeme eine unterstützende Funktion für die Standardbearbeitung ausüben oder die vom Nutzer bereitgestellten Eingabedaten bzw. deren Semantik nicht wesentlich verändern. Die Ausnahme für menschliche redaktionelle Kontrolle und Verantwortung betrifft demgegenüber Art. 50 Abs. 4 KI-VO (Offenlegung KI-erzeugter Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse) und nicht Abs. 2.
5.3.2 Auf Collavo durchlaufen KI-Ausgaben ein : Schreibende oder veröffentlichende Aktionen erfordern eine ausdrückliche menschliche Bestätigung (Bestätigungserfordernis / requiresConfirmation). Dadurch wird sichergestellt, dass über die Verwendung eines KI-Vorschlags stets ein Mensch entscheidet, der die redaktionelle Verantwortung trägt. Je nach Art und Grad der Veränderung des Inhalts kann hierdurch die Ausnahme nach Art. 50 Abs. 2 KI-VO (unterstützende Funktion / keine wesentliche Veränderung) bzw. — bei Texten zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse — nach Art. 50 Abs. 4 KI-VO (redaktionelle Kontrolle und Verantwortung) eingreifen. Dies entbindet Sie jedoch nicht von der Pflicht zur Prüfung im Einzelfall und von etwaigen Kennzeichnungspflichten aus anderen Vorschriften (z. B. Werbekennzeichnung nach § 5a Abs. 4 UWG, § 22 MStV).
6.1.1 Auf der Collavo-Plattform werden keine Entscheidungen ausschließlich automatisiert getroffen, die Ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfalten oder Sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigen (Art. 22 Abs. 1 DSGVO).
6.1.2 KI-gestützte Funktionen unterbreiten Vorschläge und bereiten Aktionen vor; die maßgebliche Entscheidung trifft stets ein Mensch (Sie als Nutzer:in, eine berechtigte Person Ihrer Organisation oder — in den vorgesehenen Fällen — ein:e Mitarbeiter:in des Betreibers).
6.2.1 Die menschliche Beteiligung ist keine bloße formale „Abnickstelle". Die entscheidende Person verfügt über die erforderlichen Informationen, die Möglichkeit und die Befugnis, vom KI-Vorschlag abzuweichen, ihn zu ändern oder zu verwerfen. Das gilt insbesondere für:
6.3.1 Soweit Discovery-/Ranking-Funktionen Sichtbarkeit beeinflussen (Relevanz-Ranking, bezahlte Hervorhebungen), handelt es sich nicht um automatisierte Einzelentscheidungen mit rechtlicher Wirkung über Personen im Sinne des Art. 22 DSGVO. Transparenzpflichten zu Rankingkriterien und kommerzieller Hervorhebung (u. a. nach DSA und § 5b UWG) werden gesondert erfüllt; siehe die Plattform-/DSA-Hinweise.
6.4.1 Da keine ausschließlich automatisierte Entscheidung im Sinne des Art. 22 DSGVO stattfindet, greifen die besonderen Voraussetzungen und Garantien des Art. 22 Abs. 2–4 DSGVO nicht. Unberührt bleiben die allgemeinen datenschutzrechtlichen Informations-, Transparenz- und Betroffenenrechte (Art. 12–15 DSGVO), die in unserer Datenschutzerklärung dargestellt sind. Sollte künftig in Einzelfunktionen eine ausschließlich automatisierte Entscheidung mit erheblicher Wirkung vorgesehen werden, würden wir hierfür eine taugliche Rechtsgrundlage schaffen, geeignete Garantien (insbesondere das Recht auf Eingreifen einer Person, Darlegung des eigenen Standpunkts und Anfechtung) vorsehen, eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen und Sie gesondert informieren.
7.1.1 Wenn Sie KI-Funktionen nutzen, werden Ihre Eingaben (Prompts) sowie die zur Bearbeitung erforderlichen Kontextdaten an unseren KI-Dienstleister übermittelt und dort verarbeitet, um die angeforderte Ausgabe zu erzeugen. Bitte geben Sie keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) oder vertrauliche Informationen Dritter ein, soweit dies nicht erforderlich und zulässig ist.
7.1.2 Ihre Eingaben (Prompts) und die Konversationen mit dem KI-Assistenten werden von uns gespeichert und verarbeitet, um die Funktion bereitzustellen, Antworten zu erzeugen und den Dienst zu verbessern bzw. abzusichern. Zu den Rechtsgrundlagen, der Speicher- und Löschdauer sowie Ihren Betroffenenrechten siehe unsere Datenschutzerklärung.
7.2.1 Die KI-Verarbeitung erfolgt über OpenAI. OpenAI ist insoweit unser Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO); es besteht ein Auftragsverarbeitungsvertrag. Die datenschutzrechtliche Rolle von Collavo hängt vom jeweiligen Verarbeitungskontext ab (das endgültige Rollenmodell ist anwaltlich zu bestätigen):
Eine gemeinsame Verantwortlichkeit (Art. 26 DSGVO) ist im Einzelfall zu prüfen. Die Zuordnung wird mit unserer Datenschutzerklärung und den Auftragsverarbeitungsverträgen konsistent gehalten.
7.3.1 OpenAI hat seinen Sitz in den USA; eine Verarbeitung in den USA bzw. ein Drittlandtransfer ist möglich. Die Übermittlung wird auf geeignete Garantien gestützt, insbesondere die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission (Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO) und ergänzende Schutzmaßnahmen, gegebenenfalls in Verbindung mit einer Zertifizierung unter dem EU-U.S. Data Privacy Framework. Einzelheiten, einschließlich der weiteren eingesetzten Dienstleister und der jeweiligen Transfergrundlagen, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. (Vom Betreiber zu verifizieren: konkrete Transfergrundlage und DPF-Status des Dienstleisters.)
7.4.1 Nach unserem Verständnis werden die über die API verarbeiteten Eingaben nicht zum Training der Modelle des Dienstleisters verwendet. Den aktuellen Stand der vertraglichen Zusagen des Dienstleisters bitten wir der Datenschutzerklärung zu entnehmen. (Vom Betreiber zu verifizieren.)
8.1.1 Nach unserer Einschätzung sind die auf Collavo eingesetzten KI-Funktionen (Text-/Caption-/Hashtag-/Briefing-Generierung, RAG-Chat-Assistent) der Risikoklasse begrenztes Risiko der KI-VO zuzuordnen. Sie fallen weder unter die verbotenen Praktiken des Art. 5 KI-VO noch unter die Hochrisiko-Systeme nach Art. 6 i.V.m. Anhang III KI-VO. Es treffen uns daher primär die Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-VO, die wir mit diesen Hinweisen umsetzen. Diese Einstufung wird dokumentiert und bei Funktionsänderungen überprüft. (Vom Betreiber zu verifizieren und mittels Risikoprüfung zu dokumentieren, siehe § 9.)
8.2.1 KI-Ausgaben auf Collavo dienen ausschließlich der Unterstützung Ihrer eigenen Tätigkeit. Sie stellen keine Rechts-, Steuer-, Finanz- oder sonstige professionelle Beratung dar und ersetzen eine solche nicht. Dies gilt insbesondere für Hinweise mit rechtlichem Bezug (z. B. zu Werbekennzeichnung, Nutzungsrechten, Steuerpflichten, DAC7-Meldepflichten). Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an qualifizierte Berater:innen.
8.3.1 KI-Systeme können Fehler machen, Inhalte erfinden und bestehende Verzerrungen reproduzieren. Verlassen Sie sich nicht ungeprüft auf KI-Ausgaben. Die Letztverantwortung für die Nutzung der Plattform und für veröffentlichte Inhalte liegt bei Ihnen.
8.4.1 Die Pflicht zur Gewährleistung eines ausreichenden Maßes an KI-Kompetenz des mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befassten Personals (Art. 4 KI-VO) ist seit dem 2. Februar 2025 verbindlich anwendbar. Wir stellen ein angemessenes Maß an KI-Kompetenz unserer betroffenen Mitarbeitenden sicher, dokumentieren die hierfür getroffenen Maßnahmen (insbesondere Schulungen) intern und informieren unsere Nutzer:innen über den verantwortungsvollen Umgang mit KI-Funktionen.
9.1.1 Für Fragen zu den auf der Plattform eingesetzten KI-Systemen erreichen Sie uns unter: [PLATZHALTER: Kontakt-E-Mail / Kontaktformular].
9.1.2 Für datenschutzrechtliche Anliegen und die Ausübung Ihrer Betroffenenrechte wenden Sie sich an unsere:n Datenschutzbeauftragte:n bzw. die Datenschutz-Kontaktstelle: [PLATZHALTER: Datenschutzbeauftragte:r / Datenschutz-Kontakt].
9.1.3 Die zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde ist: [PLATZHALTER: zuständige Landes-Datenschutzaufsichtsbehörde nach Firmensitz]. Die für die KI-VO zuständige Marktüberwachungs-/Aufsichtsbehörde in Deutschland ist: [PLATZHALTER: zuständige KI-VO-Marktüberwachungsbehörde, sobald benannt].
9.1.4 Anbieterkennzeichnung und vollständige Kontaktangaben entnehmen Sie bitte dem Impressum.
9.2.1 Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs stehen Ihnen insbesondere folgende Beschwerderechte zu:
5.4.1 Soweit Collavo Anbieter einer generierenden KI-Funktion ist (Rolleneinordnung siehe § 1.1.3), gilt die Pflicht zur maschinenlesbaren Kennzeichnung synthetischer Ausgaben nach Art. 50 Abs. 2 KI-VO ab dem 2. August 2026 unabhängig davon, ob bereits harmonisierte Normen vorliegen. Wir halten daher zum Stichtag ein technisch geeignetes Kennzeichnungsformat vor und stützen uns dabei auf bestehende technische Standards (z. B. C2PA / Content Credentials). Sobald harmonisierte Normen förmlich vorliegen, passen wir das Format an diese an; ein Aufschub der Kennzeichnung bis zum Vorliegen harmonisierter Normen ist damit nicht verbunden.
5.5.1 Die Transparenzpflichten des Art. 50 KI-VO sind ab dem 2. August 2026 verbindlich anzuwenden (Art. 113 lit. c KI-VO). Wir richten unsere Hinweis- und Kennzeichnungssysteme hierauf aus.