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LEGAL · CONTENT & COMMUNITY POLICY · STAND 04/17/2026
ENTWURF — nicht anwaltlich geprüft, nur zu internen Zwecken. Vor Live-Gang durch Fachanwält:in prüfen lassen.
ENTWURF — Stand [PLATZHALTER: Datum] · Version [PLATZHALTER: vX]. Kein Ersatz für anwaltliche Prüfung; vor Live-Gang durch Fachanwält:in IT-Recht/Datenschutz gegenprüfen lassen.
Hinweis zur Verbindlichkeit dieses Entwurfs: Dieses Dokument ist ein nicht-anwaltlicher Textentwurf. Es beschreibt verbindliche Regeln für die Nutzung der Plattform Collavo, die zulässigen und unzulässigen Inhalte, das Moderationsverfahren, die eingesetzten automatisierten Mittel sowie die Melde-, Abhilfe- und Beschwerdeverfahren nach der Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act, „DSA"). Alle aus dem Quellcode bzw. der Systemarchitektur abgeleiteten Angaben (z. B. Verfahrensschritte, Statuswerte, Schwellen) sind als „(aus Architektur abgeleitet — vom Betreiber zu verifizieren)" gekennzeichnet und müssen vor Veröffentlichung technisch und rechtlich verifiziert werden. Diese Richtlinie ist Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Collavo und im Sinne des Art. 14 DSA Teil der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen" über die Beschränkungen, die Collavo den Nutzern auferlegt.
(1) Betreiber. Anbieter und Betreiber der Plattform Collavo (Domain collavo.ai nebst Subdomains, Web-Anwendung, API und mobile Apps für iOS/Android) und damit Verantwortlicher im Sinne dieser Richtlinie ist:
Im Folgenden „Collavo", „wir" oder „der Anbieter".
(2) Zweck. Diese Inhalts- und Community-Richtlinie (Acceptable-Use-Policy, „Richtlinie") legt verbindlich fest,
(3) Sachlicher Geltungsbereich. Diese Richtlinie gilt für sämtliche von Nutzern auf oder über Collavo erstellten, hochgeladenen, gespeicherten, übermittelten, freigegebenen oder über verbundene Drittplattformen (Meta/Instagram, TikTok, YouTube) veröffentlichten Inhalte. Erfasst sind insbesondere Kampagnen-Briefings, Creator-Profile und Portfolios, Assets (Bilder, Videos, Audio, Texte, Captions, Hashtags), Nachrichten im plattforminternen Messaging, Bewertungen sowie alle sonstigen nutzergenerierten Inhalte („Inhalte").
(4) Persönlicher Geltungsbereich. Diese Richtlinie gilt für alle Nutzer von Collavo, insbesondere
(5) Verhältnis zu anderen Dokumenten. Diese Richtlinie ist Bestandteil der AGB. Im Verhältnis zueinander gelten — soweit kein Vorrang ausdrücklich bestimmt ist — die AGB für die schuldrechtlichen Hauptpflichten, diese Richtlinie für die inhaltlichen und verfahrensbezogenen Verhaltensregeln, die Datenschutzerklärung für die Verarbeitung personenbezogener Daten, das Nutzungsrechte-Modul (§ 13) für die Einräumung von Nutzungsrechten an Content. Bei Widersprüchen zwischen dieser Richtlinie und den AGB hat die für den jeweiligen Sachverhalt speziellere Regelung Vorrang. Zweifel bei der Auslegung einzelner Klauseln dieser Richtlinie gehen nach der Unklarheitenregel des § 305c Abs. 2 BGB zulasten von Collavo als Verwender; diese Regel gilt zugunsten aller Vertragspartner (auch gewerblicher Brand-Orgs) und nicht nur zugunsten von Verbrauchern.
Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet:
(1) Mehrseitige Vermittlungsplattform. Collavo ist eine zweiseitige Creator-Operations-Plattform und ein Marktplatz, der Brand-Orgs und Creator zusammenbringt und ihnen Werkzeuge zur Planung, Produktion, Freigabe und Veröffentlichung von Social-Content-Kampagnen bereitstellt. Die datenschutzrechtliche Rollenverteilung richtet sich abschließend nach der Datenschutzerklärung und der Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) mit den Brand-Orgs und ist differenziert zu betrachten: Hinsichtlich der eigenen Plattformnutzer (Account, Login, Profil) ist Collavo Verantwortlicher (Art. 4 Nr. 7 DSGVO); hinsichtlich der im Auftrag der Brand-Orgs verarbeiteten Kampagnen-/Creator-/Asset-Daten kommt eine Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO) in Betracht. Für Verarbeitungen, die Collavo eigenverantwortlich steuert (insbesondere Discovery, Ranking und bezahlte Hervorhebung), kommt demgegenüber eine eigene oder eine gemeinsame Verantwortlichkeit (Art. 26 DSGVO) in Betracht. Die endgültige Rollen- und gegebenenfalls Joint-Controller-Zuordnung ist anwaltlich zu klären ([PLATZHALTER: abschließende datenschutzrechtliche Rollenzuordnung / etwaige Joint-Controller-Vereinbarung]). Im Sinne des DSA ist Collavo Anbieter eines Hosting-Dienstes und einer Online-Plattform (Art. 3 lit. g, i DSA).
(2) Verantwortung der Nutzer. Die Nutzer sind für die von ihnen erstellten, hochgeladenen oder veröffentlichten Inhalte sowie für die Einhaltung der jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben und dieser Richtlinie selbst verantwortlich. Collavo macht sich nutzergenerierte Inhalte nicht zu eigen.
(3) Haftungsprivileg. Collavo haftet für fremde, von Nutzern bereitgestellte Inhalte nur nach Maßgabe der Art. 4–6 DSA. Insbesondere ist Collavo nicht verpflichtet, Inhalte allgemein und proaktiv zu überwachen (Art. 8 DSA). Soweit Collavo Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten erlangt, wird Collavo unverzüglich tätig, um den Inhalt zu entfernen oder den Zugang zu sperren (Art. 6 DSA). Freiwillige Eigeninitiativen zur Prüfung (insbesondere das Approval-/Compliance-Gate, § 16) führen nicht zum Verlust des Haftungsprivilegs (Art. 7 DSA).
(4) Keine Garantie der Rechtmäßigkeit. Die Prüf- und Moderationsmechanismen dieser Richtlinie dienen der Durchsetzung der Plattformregeln und gesetzlicher Vorgaben. Sie begründen keine Gewähr dafür, dass ein freigegebener oder veröffentlichter Inhalt im Einzelfall in jeder Hinsicht rechtmäßig ist. Die rechtliche Letztverantwortung für einen Inhalt verbleibt beim jeweiligen Nutzer.
(1) Nutzer dürfen Collavo nur im Einklang mit dem geltenden Recht, dieser Richtlinie, den AGB und den Nutzungsbedingungen der jeweils verbundenen Drittplattformen (Meta/Instagram-Plattformrichtlinien, TikTok-Community-Richtlinien, YouTube-Richtlinien) nutzen.
(2) Nutzer stellen sicher, dass sie über alle erforderlichen Rechte, Einwilligungen, Lizenzen und Genehmigungen verfügen, um die von ihnen eingebrachten Inhalte zu erstellen, zu speichern, freizugeben und zu veröffentlichen sowie Collavo die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte einzuräumen (§ 13).
(3) Nutzer dürfen die Plattform, ihre Prüf- und Moderationsmechanismen, die Werbekennzeichnungs-Erzwingung (§ 11) sowie die Zahlungs-, Discovery- und Ranking-Funktionen nicht umgehen, manipulieren oder missbräuchlich nutzen.
(4) Inhalte müssen wahrheitsgemäß, nicht irreführend und mit der vereinbarten Kampagnenleistung vereinbar sein.
(1) Zulässig sind insbesondere:
(2) Collavo behält sich vor, auch zulässige Inhalte einzuschränken, soweit dies zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten, behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen (§ 25) oder zur Wahrung der Rechte Dritter erforderlich ist.
Unzulässig ist das Erstellen, Hochladen, Speichern, Freigeben, Übermitteln oder Veröffentlichen von Inhalten, die rechtswidrig im Sinne des Art. 3 lit. h DSA sind. Hierzu gehören insbesondere Inhalte, die
(1) strafbare Handlungen darstellen oder zu solchen anleiten oder auffordern, insbesondere Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern (§§ 184b, 184c StGB), terroristische Inhalte (VO (EU) 2021/784), Volksverhetzung (§ 130 StGB), Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB), Anleitungen zu Straftaten, Betrug oder Erpressung;
(2) gegen das Jugendschutzrecht verstoßen (JuSchG, JMStV), insbesondere entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte ohne erforderliche Alterssicherung;
(3) gegen das Wettbewerbsrecht (UWG), das Heilmittelwerberecht (HWG), das Lebensmittelrecht, das Glücksspielrecht, das Finanzaufsichtsrecht (z. B. unerlaubte Anlageberatung, Krypto-/„Finfluencing"-Verstöße) oder sonstige produkt- oder branchenspezifische Werbeverbote verstoßen (siehe §§ 8, 9);
(4) Rechte Dritter verletzen, insbesondere Urheber-, Leistungsschutz-, Marken-, Design-, Patent-, Geschäftsgeheimnis- oder Persönlichkeitsrechte (§ 10);
(5) personenbezogene Daten Dritter ohne Rechtsgrundlage verarbeiten oder offenlegen (insbesondere „Doxxing");
(6) Schadsoftware, Phishing-Inhalte, betrügerische Links oder technisch schädliche Komponenten enthalten;
(7) gegen Sanktions-, Embargo- oder Exportkontrollvorschriften verstoßen.
Unzulässig sind insbesondere Inhalte, die
(1) Hassrede darstellen, d. h. Personen oder Personengruppen wegen geschützter Merkmale (insbesondere Rasse, ethnische Herkunft, nationale Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Geschlecht, sexuelle Orientierung, geschlechtliche Identität, Behinderung, Alter) herabwürdigen, zu Hass oder Gewalt gegen sie aufstacheln oder sie entmenschlichen;
(2) zu Gewalt, Selbstverletzung, Suizid oder gefährlichen Handlungen aufrufen, diese verherrlichen oder dazu anleiten;
(3) Belästigung, Mobbing, Bedrohung, Stalking, Einschüchterung oder Kampagnen koordinierten Missbrauchs gegen einzelne Personen enthalten;
(4) sexuell explizite Inhalte, nicht einvernehmlich verbreitete intime Aufnahmen oder Inhalte enthalten, die Minderjährige sexualisieren;
(5) Desinformation oder Manipulation in einer Weise verbreiten, die rechtswidrig ist oder gegen die Regeln der jeweils verbundenen Drittplattform verstößt;
(6) Gewaltdarstellungen, grausame oder verstörende Inhalte ohne legitimen Kontext (z. B. ohne überwiegendes Informations- oder Berichterstattungsinteresse) enthalten.
(1) Irreführungsverbot. Unzulässig sind irreführende geschäftliche Handlungen im Sinne der §§ 5, 5a UWG, insbesondere unwahre oder zur Täuschung geeignete Angaben über wesentliche Merkmale, Verfügbarkeit, Preise, Ergebnisse oder Eigenschaften von Waren/Dienstleistungen.
(2) Verbotene Aussagen (banned_claims). Collavo prüft Texte (Captions, Hashtags, Briefs) automatisiert auf unzulässige Aussagen („banned_claims" — aus Architektur abgeleitet — vom Betreiber zu verifizieren). Unzulässig sind insbesondere:
(3) Green Claims. Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen („grün", „klimaneutral", „nachhaltig") müssen klar, spezifisch und belegbar sein. Pauschale oder unbelegte Umweltaussagen sind unzulässig (Bezug zu §§ 5, 5a UWG und der Richtlinie (EU) 2024/825 — Umsetzungsstand vom Betreiber zu verifizieren).
(4) Branchenspezifische Werbeverbote. Werbung für Alkohol, Tabak/E-Zigaretten, Glücksspiel, Finanz- und Kryptoprodukte sowie für Arzneimittel/Medizinprodukte unterliegt zusätzlichen Beschränkungen und Altersgrenzen; sie ist nur zulässig, soweit die jeweils einschlägigen Vorschriften und Plattformregeln eingehalten werden (§ 9).
(1) Heilmittelwerbung (HWG). Werbliche Aussagen über Arzneimittel, Medizinprodukte und sonstige Mittel/Verfahren mit Gesundheitsbezug unterliegen dem Heilmittelwerbegesetz (HWG). Unzulässig sind insbesondere irreführende Heilversprechen, die Werbung mit nicht belegten Wirkungsangaben, mit Krankengeschichten in unzulässiger Form sowie Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel außerhalb der Fachkreise (§ 10 HWG).
(2) Health Claims (HCVO). Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel sind nur zulässig, soweit sie nach der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 (Health-Claims-Verordnung) zugelassen sind. Unzulässig sind insbesondere krankheitsbezogene Angaben sowie nicht zugelassene gesundheitsbezogene Angaben.
(3) Lebensmittelinformation (LMIV). Bei Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln sind die Informations- und Kennzeichnungspflichten der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV) sowie die nationalen Vorschriften zu beachten.
(4) Finanz- und Kryptoaussagen. Inhalte mit Bezug zu Finanzinstrumenten, Kapitalanlagen oder Kryptowerten dürfen keine unzulässige Anlageberatung, keine irreführenden Renditeversprechen und keine Verstöße gegen die Markttransparenz- und Aufsichtsvorschriften enthalten (z. B. MiCAR; Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014, insbesondere das Verbot der Marktmanipulation nach Art. 12, 15 MAR; wertpapierhandelsrechtliche Vorgaben des WpHG; Pflichtangaben/Risikohinweise).
(5) Verantwortung. Die Einordnung, ob ein konkreter Inhalt in eine regulierte Kategorie fällt, und die Einhaltung der jeweiligen Spezialvorschriften obliegen dem Nutzer. Collavo kann derartige Inhalte zusätzlichen Prüfschritten unterwerfen oder ablehnen.
(1) Urheber- und Leistungsschutzrechte. Nutzer dürfen nur Inhalte einbringen, an denen ihnen die erforderlichen Rechte zustehen oder für die sie eine wirksame Lizenz besitzen. Dies betrifft insbesondere Musik (einschließlich GEMA-/Label-/Verwertungsgesellschaftsrechten und plattformspezifischer Musiklizenzen), Bild-, Video- und Schriftwerke sowie Software/Schriftarten.
(2) Marken- und Kennzeichenrechte. Die Verwendung fremder Marken, Logos, Geschäftsbezeichnungen oder geschützter Designs ist nur mit Berechtigung zulässig.
(3) Persönlichkeitsrechte / Recht am eigenen Bild. Das Abbilden und Veröffentlichen von Personen erfordert grundsätzlich deren Einwilligung (§§ 22, 23 KUG; Art. 6 DSGVO). Bei Minderjährigen ist zusätzlich die Einwilligung der Sorgeberechtigten erforderlich.
(4) Model/Property Release. Bei produzierten Inhalten (Foto/Video) sind die erforderlichen Freigaben (Model Release, ggf. Property/Location Release) einzuholen und auf Verlangen nachzuweisen.
(5) Freistellung. Nutzer stellen Collavo von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung von Rechten Dritter durch die von ihnen eingebrachten Inhalte beruhen (§ 26).
(1) Kennzeichnungspflicht. Kommerzielle Kommunikation — insbesondere bezahlte Kooperationen, Affiliate-Inhalte, Produktplatzierungen und sonstige werbliche Inhalte — ist als solche klar und eindeutig zu kennzeichnen. Maßgeblich sind insbesondere § 5a Abs. 4 UWG (Kenntlichmachung des kommerziellen Zwecks), § 6 Abs. 1 Nr. 1 DDG (Digitale-Dienste-Gesetz; das TMG ist zum 14.05.2024 aufgehoben), § 22 MStV sowie die Vorgaben der jeweils verbundenen Drittplattform.
(2) Serverseitige Erzwingung. Collavo erzwingt die Werbekennzeichnung bei kennzeichnungspflichtigen Inhalten technisch serverseitig (Funktion assertWerbekennzeichnungPresent — aus Architektur abgeleitet — vom Betreiber zu verifizieren). Ein kennzeichnungspflichtiger Inhalt ohne ordnungsgemäße Werbekennzeichnung wird nicht zur Veröffentlichung freigegeben.
(3) Override / ausdrückliche Bestätigung. Ein Übersteuern dieser Erzwingung ist nur in eng begrenzten Ausnahmefällen und nur nach ausdrücklicher Bestätigung des Nutzers möglich, dass im konkreten Fall keine Kennzeichnungspflicht nach § 5a UWG besteht (Override nur mit acknowledgedUWG5a — aus Architektur abgeleitet — vom Betreiber zu verifizieren). Diese Bestätigung wird protokolliert. Die Verantwortung für die zutreffende rechtliche Einordnung trägt insoweit der Nutzer; eine wahrheitswidrige Bestätigung stellt einen Verstoß gegen diese Richtlinie dar und kann zu Maßnahmen nach § 18 führen.
(4) Keine Schleichwerbung. Redaktionell anmutende Inhalte mit verdecktem werblichem Zweck (Schleichwerbung) sind unzulässig.
(1) Eingesetzte KI-Funktionen. Collavo stellt KI-gestützte Funktionen bereit, die auf OpenAI basieren (aus Architektur abgeleitet — vom Betreiber zu verifizieren): automatisierte Generierung von Captions, Hashtags und Kampagnen-Briefs sowie einen RAG-Chat-Assistenten.
(2) Menschliche Letztentscheidung. Schreibende Funktionen des Assistenten (Tools, die Daten verändern oder Aktionen auslösen) erfordern eine ausdrückliche menschliche Freigabe (requiresConfirmation — aus Architektur abgeleitet — vom Betreiber zu verifizieren). Es findet keine ausschließlich automatisierte Entscheidung mit rechtlicher Wirkung oder erheblicher Beeinträchtigung im Sinne des Art. 22 DSGVO statt. KI-Ausgaben sind Vorschläge; der Nutzer prüft und gibt sie vor Verwendung/Veröffentlichung frei.
(3) Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-VO. Die Kennzeichnungspflichten nach der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-VO) verteilen sich auf Collavo und die Nutzer; sie können nicht einseitig auf die Nutzer abgewälzt werden:
(4) Risikoeinstufung. Nach derzeitiger Einschätzung fallen die KI-Funktionen voraussichtlich unter die Kategorie des begrenzten/minimalen Risikos der KI-VO; es greift primär die Transparenzpflicht nach Art. 50 KI-VO. Die abschließende Risikoeinstufung ist gesondert zu dokumentieren ([PLATZHALTER: Verweis auf KI-VO-Risikoeinstufung/Dokumentation]).
(1) Die Einräumung von Nutzungsrechten an Content zwischen Creator und Brand-Org erfolgt über das Rights-Modul. Maßgeblich sind die im jeweiligen Deal vereinbarten Parameter.
(2) Nutzungsarten. Das Modul unterscheidet die folgenden Nutzungsarten (aus Architektur abgeleitet — vom Betreiber zu verifizieren):
| Nutzungsart | Bedeutung (Kurzbeschreibung) |
|---|---|
| ORGANIC | organische Veröffentlichung ohne bezahlte Bewerbung |
| PAID_ADS | Nutzung in bezahlten Werbeanzeigen |
| WHITELISTING | Bewerbung über den Creator-Account durch die Brand |
| SPARK_ADS | TikTok-Spark-Ads-Nutzung (Bewerbung organischer Posts) |
| FULL | umfassende Nutzung (alle vorstehenden Arten) |
| PRODUCT_PAGE | Nutzung auf Produkt-/Shop-Seiten |
| RAW_FOOTAGE | Übergabe/Nutzung von Rohmaterial |
(3) Parameter. Zu jeder Nutzungsart können Territorien, Exklusivität und eine monatsbasierte Laufzeit vereinbart werden. Eine Nutzung außerhalb der vereinbarten Nutzungsart, des Territoriums, der Exklusivitätsabrede oder der Laufzeit ist unzulässig und stellt einen Verstoß gegen diese Richtlinie sowie ggf. eine Urheber-/Vertragsrechtsverletzung dar.
(4) Nutzer dürfen Content nur im Rahmen der eingeräumten Rechte verwenden, freigeben oder veröffentlichen. Collavo kann Veröffentlichungen, die erkennbar außerhalb des eingeräumten Rechterahmens liegen, ablehnen oder rückgängig machen.
(1) Die Auffindbarkeit von Creators in der Discovery/Suche beruht auf einer Relevanzbewertung (relevance) sowie auf optionalen, kostenpflichtigen Hervorhebungen (aus Architektur abgeleitet — vom Betreiber zu verifizieren):
(2) Transparenz. Die Transparenzpflichten sind nach Gegenstand zu unterscheiden:
Die genaue Gewichtung und Funktionsweise der Ranking-Parameter ist gesondert zu dokumentieren ([PLATZHALTER: Beschreibung der Hauptparameter des Rankings]).
(3) Eine Manipulation der Discovery-/Ranking-Mechanismen (z. B. durch Scheinkonten, manipulierte Kennzahlen oder unzulässige Absprachen) ist unzulässig.
(1) Agenturen können auf Grundlage eines Mandats (AgencyCreatorRoster) im Namen eines Creators handeln. Der Umfang richtet sich nach den vereinbarten Scopes (aus Architektur abgeleitet — vom Betreiber zu verifizieren):
(2) Für eine Provision der Agentur kann ein Satz in Basispunkten hinterlegt sein (commissionBps). Der konkrete Provisionssatz ergibt sich aus dem jeweiligen Mandat ([PLATZHALTER: konkrete Provisionssätze, soweit nicht im System hinterlegt]).
(3) Handlungen einer Agentur im Rahmen ihres Mandats werden dem vertretenen Creator zugerechnet. Die Agentur ist verpflichtet, diese Richtlinie auch im Namen des Creators einzuhalten. Ein Überschreiten des Mandats (Scope) ist unzulässig.
(1) Mehrstufiges Verfahren. Inhalte durchlaufen vor Freigabe/Veröffentlichung ein gestuftes Prüfverfahren (aus Architektur abgeleitet — vom Betreiber zu verifizieren):
(2) Statuswerte. Im Rahmen des Verfahrens können Inhalte insbesondere die Status „Änderung erforderlich" (CHANGES_REQUIRED), „abgelehnt" oder „freigegeben" erhalten (aus Architektur abgeleitet — vom Betreiber zu verifizieren). Bei CHANGES_REQUIRED erhält der Nutzer Gelegenheit, den Inhalt anzupassen und erneut zur Prüfung einzureichen.
(3) Menschliche Prüfung. Sofern eine Moderationsentscheidung auf einer automatisierten Vorprüfung beruht, wird auf Beschwerde hin eine Überprüfung durch dafür qualifiziertes Personal (nicht ausschließlich automatisiert) sichergestellt (§ 21).
(4) Keine allgemeine Überwachungspflicht. Das Verfahren begründet keine allgemeine Pflicht von Collavo zur proaktiven Überwachung sämtlicher Inhalte (Art. 8 DSA).
(1) Pflicht zur klaren, verständlichen Information. Nach Art. 14 Abs. 1 DSA informiert Collavo über die in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Beschränkungen sowie über alle Leitlinien, Verfahren, Maßnahmen und Werkzeuge, die zum Zweck der Inhaltsmoderation eingesetzt werden, einschließlich der algorithmischen Entscheidungsfindung und der menschlichen Überprüfung.
(2) Eingesetzte automatisierte Mittel. Collavo setzt zur Inhaltsmoderation insbesondere die folgenden automatisierten Mittel ein (aus Architektur abgeleitet — vom Betreiber zu verifizieren):
| Mittel | Zweck | Eingriffstiefe |
|---|---|---|
| AI-Precheck (banned_claims) | automatisierte Erkennung unzulässiger/irreführender/verbotener Aussagen in Texten | Vorprüfung; löst Hinweis/CHANGES_REQUIRED aus, keine endgültige Entscheidung |
| Disclosure-/Werbekennzeichnungsprüfung | automatisierte Prüfung auf erforderliche Werbekennzeichnung | blockiert Freigabe bei fehlender Kennzeichnung (assertWerbekennzeichnungPresent), Override nur mit acknowledgedUWG5a |
| Asset-Review | (teils automatisierte) Medienprüfung von Assets | Freigabe / Änderungsaufforderung / Ablehnung |
| Compliance-Gate (verdict) | Zusammenfassung der Prüfung zu einem Gesamtergebnis | bei fail: keine Freigabe/Veröffentlichung |
(3) Funktionsweise und Grenzen. Die automatisierten Mittel arbeiten regel- und musterbasiert bzw. KI-gestützt. Sie können fehlerhafte Ergebnisse (falsch positiv/negativ) liefern. Aus diesem Grund stehen die Rechtsbehelfe nach §§ 19–22 zur Verfügung, insbesondere die menschliche Überprüfung im internen Beschwerdesystem (§ 21).
(4) Anwendung nach objektiven Kriterien. Collavo wendet die Beschränkungen und Moderationsmaßnahmen sorgfältig, objektiv, verhältnismäßig und unter Wahrung der Grundrechte der Beteiligten an (Art. 14 Abs. 4 DSA).
(5) KI-VO-Einordnung der Moderations-KI. Der AI-Precheck (banned_claims-/Disclosure-Prüfung) ist selbst ein algorithmisches bzw. KI-gestütztes System im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-VO). Seine Risikoeinstufung wird gemeinsam mit den generativen KI-Funktionen (§ 12) gesondert dokumentiert; nach derzeitiger Einschätzung handelt es sich nicht um ein Hochrisiko-System, was im Rahmen der KI-VO-Risikoeinstufung gesondert zu belegen ist ([PLATZHALTER: KI-VO-Einordnung der Moderations-KI]).
(1) Maßnahmenkatalog. Bei Verstößen gegen diese Richtlinie, die AGB oder geltendes Recht kann Collavo — abgestuft und verhältnismäßig — insbesondere folgende Maßnahmen ergreifen:
(2) Verhältnismäßigkeit und Eskalation. Die Auswahl der Maßnahme richtet sich nach Art, Schwere, Häufigkeit und Vorsätzlichkeit des Verstoßes sowie nach den Auswirkungen auf Dritte. Collavo wählt grundsätzlich das mildeste geeignete Mittel; bei schweren oder wiederholten Verstößen sind weitergehende Maßnahmen zulässig.
(3) Sofortmaßnahmen. Bei offensichtlich rechtswidrigen Inhalten, akuter Gefahr für Dritte, behördlicher/gerichtlicher Anordnung (§ 25) oder bei Verstößen, die eine Haftung von Collavo auslösen können, kann Collavo unverzüglich und ohne Vorankündigung handeln. Diese Sofortmaßnahmen betreffen ausschließlich die inhaltsbezogene Entfernung, Sperrung oder Unzugänglichmachung des betroffenen Inhalts im Einzelfall. Die Aussetzung der Dienste gegenüber einem Nutzer wegen häufiger Bereitstellung offensichtlich rechtswidriger Inhalte (§ 24, Art. 23 DSA) setzt dagegen stets die dort vorgesehene vorherige Warnung voraus. Die Begründung wird gemäß § 20 nachgereicht.
(4) Begründung und Rechtsbehelf. Jede Maßnahme der Inhaltsmoderation wird gemäß § 20 begründet; gegen sie stehen die Rechtsbehelfe nach §§ 21–22 offen.
(5) Finanzielle Folgen. Auswirkungen von Maßnahmen auf laufende Deals, Auszahlungen, Escrow und Gebühren richten sich nach den AGB und den Zahlungsbedingungen. Maßnahmen lassen bereits entstandene gesetzliche oder vertragliche Ansprüche unberührt.
(1) Meldemöglichkeit. Jede Person oder Einrichtung kann Collavo mutmaßlich rechtswidrige Inhalte über das bereitgestellte Melde-/Hinweisverfahren melden. Das Verfahren ist leicht zugänglich, benutzerfreundlich und erlaubt die Übermittlung auf elektronischem Weg.
Meldekanal: [PLATZHALTER: URL des Meldeformulars / Melde-E-Mail-Adresse]
(2) Inhalt der Meldung. Eine Meldung soll enthalten (Art. 16 Abs. 2 DSA):
(3) Eingangsbestätigung und Bearbeitung. Collavo bestätigt den Eingang einer Meldung unverzüglich und bearbeitet sie zeitnah, sorgfältig, frei von Willkür und objektiv. Über die getroffene Entscheidung und die Rechtsbehelfsmöglichkeiten wird die meldende Person unterrichtet (Art. 16 Abs. 5 DSA).
(4) Kenntniszurechnung. Hinreichend präzise und begründete Meldungen können eine tatsächliche Kenntnis bzw. ein Bewusstsein im Sinne des Art. 6 DSA begründen.
(1) Beschränkt Collavo die Verfügbarkeit, Sichtbarkeit oder Zugänglichkeit eines Inhalts, sperrt es einen Inhalt oder ein Konto oder ergreift es eine sonstige Maßnahme nach § 18, so stellt Collavo dem betroffenen Nutzer eine klare und spezifische Begründung zur Verfügung (Statement of Reasons).
(2) Inhalt der Begründung (Art. 17 Abs. 3 DSA), insbesondere:
(3) Ausnahmen. Einer Begründung bedarf es nicht, soweit es sich um irreführende kommerzielle Inhalte in großer Zahl handelt oder der Inhalt aufgrund einer Anordnung nach Art. 9 DSA entfernt oder gesperrt wurde (Art. 17 Abs. 1 DSA).
(4) Übermittlung an die DSA-Transparenzdatenbank. Collavo übermittelt die nach Art. 17 DSA erstellten Begründungen unverzüglich und ohne personenbezogene Daten an die von der Europäischen Kommission betriebene öffentlich zugängliche Datenbank (Art. 24 Abs. 5 DSA).
(1) Zugang. Collavo stellt ein leicht zugängliches, benutzerfreundliches und kostenfreies internes Beschwerdesystem bereit. Über dieses können betroffene Nutzer und meldende Personen Beschwerde gegen folgende Entscheidungen einlegen:
(2) Frist. Beschwerden können innerhalb von mindestens sechs Monaten ab Zugang der Entscheidung eingelegt werden (Art. 20 Abs. 1 DSA).
Beschwerdekanal: [PLATZHALTER: URL des internen Beschwerdesystems / Beschwerde-E-Mail-Adresse]
(3) Bearbeitung. Collavo bearbeitet Beschwerden zeitnah, diskriminierungsfrei, sorgfältig und frei von Willkür. Die Entscheidung über die Beschwerde wird nicht ausschließlich automatisiert getroffen; sie unterliegt einer Aufsicht durch dafür qualifiziertes Personal (Art. 20 Abs. 4, 6 DSA).
(4) Abhilfe. Erweist sich die ursprüngliche Entscheidung als unbegründet, macht Collavo die Maßnahme unverzüglich rückgängig (z. B. Wiederherstellung des Inhalts/Kontos). Die Beteiligten werden über das Ergebnis und über die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung (§ 22) und des gerichtlichen Rechtswegs unterrichtet.
(1) Nutzer, die von einer Moderationsentscheidung betroffen sind, können sich — unbeschadet des internen Beschwerdesystems (§ 21) und des Rechtswegs — an eine nach Art. 21 DSA zertifizierte außergerichtliche Streitbeilegungsstelle wenden.
Zuständige/anerkannte Streitbeilegungsstelle: [PLATZHALTER: Bezeichnung und Kontaktdaten der zertifizierten Streitbeilegungsstelle, sobald benannt/bekannt]
(2) Die Entscheidung der Streitbeilegungsstelle ist für die Beteiligten nicht bindend; der gerichtliche Rechtsweg bleibt unberührt. Die Kostentragung richtet sich nach Art. 21 Abs. 5 DSA.
(3) Verbraucherschlichtung. Hinweise zur allgemeinen Verbraucherstreitbeilegung (VSBG) und zur Teilnahmebereitschaft von Collavo ergeben sich aus den AGB bzw. dem Impressum.
(4) Gerichtlicher Rechtsweg. Der Weg zu den ordentlichen Gerichten steht jederzeit offen.
(1) Meldungen von Einrichtungen, denen der zuständige Koordinator für digitale Dienste den Status eines vertrauenswürdigen Hinweisgebers (Trusted Flagger) nach Art. 22 DSA zuerkannt hat, werden vorrangig und unverzüglich bearbeitet.
(2) Collavo trifft die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen, um derartige Meldungen zu priorisieren, und dokumentiert deren Behandlung.
(1) Missbrauch durch Inhalte. Collavo kann die Erbringung seiner Dienste gegenüber Nutzern, die häufig offensichtlich rechtswidrige Inhalte bereitstellen, nach vorheriger Warnung für einen angemessenen Zeitraum aussetzen (Art. 23 Abs. 1 DSA).
(2) Missbrauch des Melde-/Beschwerdesystems. Collavo kann die Bearbeitung von Meldungen und Beschwerden solcher Personen/Einrichtungen für einen angemessenen Zeitraum aussetzen, die häufig offensichtlich unbegründete Meldungen oder Beschwerden einreichen (Art. 23 Abs. 2 DSA).
(3) Bewertung. Ob ein Missbrauch vorliegt, beurteilt Collavo im Einzelfall einzelfallbezogen, objektiv und verhältnismäßig unter Berücksichtigung der in Art. 23 Abs. 3 DSA genannten Kriterien (insbesondere absolute Zahl, relativer Anteil, Schwere und Vorsatz). Die einschlägigen Grundsätze werden in dieser Richtlinie bzw. ergänzenden Leitlinien offengelegt ([PLATZHALTER: nähere Schwellen/Leitlinien für die Missbrauchsbewertung, soweit festgelegt]).
(1) Collavo kommt verbindlichen behördlichen oder gerichtlichen Anordnungen zum Vorgehen gegen rechtswidrige Inhalte (Art. 9 DSA) sowie Anordnungen zur Erteilung von Auskünften (Art. 10 DSA) nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben nach.
(2) Soweit rechtlich zulässig, informiert Collavo den betroffenen Nutzer über die erhaltene Anordnung und die ergriffenen Maßnahmen.
(1) Garantien. Der Nutzer sichert zu, dass die von ihm eingebrachten Inhalte frei von Rechten Dritter sind, die der vereinbarten Nutzung entgegenstehen, und dass er über alle erforderlichen Rechte und Einwilligungen verfügt (§§ 4, 10, 13). Gegenüber Verbrauchern beschränkt sich diese Zusicherung auf Rechtsverstöße, die ihnen bekannt sind oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt erkennbar wären; eine verschuldensunabhängige Garantiehaftung von Verbrauchern wird hierdurch nicht begründet.
(2) Mitwirkung. Der Nutzer wirkt an der Aufklärung von Verstößen mit und stellt auf Verlangen die erforderlichen Nachweise (z. B. Lizenzen, Releases, Einwilligungen) bereit.
(3) Freistellung. Der Nutzer stellt Collavo von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf einer von ihm zu vertretenden Verletzung dieser Richtlinie oder von Rechten Dritter durch seine Inhalte beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Freistellung nur im Rahmen der gesetzlichen Haftung (insbesondere Verschuldenserfordernis); eine verschuldensunabhängige Freistellungspflicht von Verbrauchern wird nicht begründet. Die Einzelheiten und etwaige Haftungsbegrenzungen richten sich nach den AGB.
(1) Salvatorische Wirkung / Geltungserhaltung. Sollte eine Bestimmung dieser Richtlinie ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Eine unwirksame Bestimmung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt; eine geltungserhaltende Reduktion zulasten von Verbrauchern findet nicht statt (§ 306 BGB).
(2) Sprachen. Diese Richtlinie wird in deutscher und englischer Sprache bereitgestellt. Maßgeblich ist [PLATZHALTER: maßgebliche Sprachfassung — i. d. R. Deutsch für den DACH-Markt; vom Betreiber/Anwalt zu entscheiden].
(3) Änderungen. Collavo kann diese Richtlinie ändern, insbesondere zur Anpassung an geänderte Rechtslage, Rechtsprechung, behördliche Vorgaben, Plattformregeln oder Produktfunktionen. Über wesentliche Änderungen werden die Nutzer in angemessener Form vorab informiert; das Änderungsverfahren und etwaige Widerspruchs-/Kündigungsrechte richten sich nach den AGB. Gegenüber Verbrauchern werden Änderungen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben und unter Wahrung des Transparenzgebots wirksam.
(4) Verweise auf Melde-/Abhilfe-/Beschwerdeverfahren. Die Verfahren nach §§ 19–22 sind über die in den jeweiligen Paragraphen genannten Kanäle sowie über [PLATZHALTER: zentrale Hilfe-/Legal-Seite-URL] erreichbar.
(5) Inkrafttreten. Diese Richtlinie tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft (Stand: [PLATZHALTER: Datum], Version [PLATZHALTER: vX]).
(6) Verständliche Sprache (Art. 14 Abs. 1 DSA). Da sich diese Richtlinie auch an Creator als Verbraucher richtet, stellt Collavo die wesentlichen Inhalte zusätzlich in einer klaren, einfachen, verständlichen und nutzerfreundlichen Kurzfassung (Layered Notice) bereit. Die Kurzfassung dient nur der Erläuterung; bei Widersprüchen geht der vollständige Text dieser Richtlinie vor ([PLATZHALTER: Verweis/URL der verbraucherfreundlichen Kurzfassung]).
(6) Keine Aushebelung gesetzlicher Rechte. Diese Richtlinie schränkt zwingende gesetzliche Rechte der Nutzer — insbesondere von Verbrauchern — nicht ein. Soweit einzelne Bestimmungen unwirksam sein sollten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt (§ 27).
(7) Kontaktstellen nach dem DSA. Collavo benennt die nach der Verordnung (EU) 2022/2065 (DSA) erforderlichen Kontaktstellen:
Die Sprachen für die Kommunikation über die Kontaktstellen nach lit. b sind [PLATZHALTER: Sprachen der Nutzer-Kontaktstelle, mindestens Deutsch und Englisch].
(5) Verantwortung. Der Nutzer bleibt für KI-gestützt erstellte Inhalte in gleicher Weise verantwortlich wie für selbst erstellte Inhalte; die §§ 6–11 gelten unverändert.